Nordrhein-Westfalen will digitale Drohnenabwehr vorschreiben
Drohnen sollen nach dem Willen des nordrhein-westfälischen Justizministers Peter Biesenbach (CDU) künftig so programmiert werden, dass sie nicht mehr in Verbotszonen über Haftanstalten und Flughäfen eindringen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Fluggeräte sollen nicht mehr in semsible Luftbereiche eindringen können.
«Jede Drohne über einer Justizvollzugsanstalt ist eine Sicherheitsstörung», sagte Biesenbach der «Rheinischen Post» vom Dienstag. Der Minister verwies darauf, dass die Zahl der erfassten Drohnenflüge über NRW-Haftanstalten schnell zunehme.
2017 und 2018 gab es demnach je drei solcher Vorfälle, 2019 waren es bereits zwölf. Die Initiative zielt dem Bericht zufolge auch auf den Schutz von Flughäfen. «Ich kann mir vorstellen, dass unser Vorstoss auch in anderen Bereichen wie beim wichtigen Thema Flugsicherheit hilfreich sein könnte», sagte Biesenbach.
Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung wurden laut dem Bericht im vergangenen Jahr 125 Behinderungen durch Drohnen an deutschen Airports registriert. Konkret möchte NRW demnach durchsetzen, dass die Landesjustizminister den Bund zur Verankerung des sogenannten Geofencing im Europarecht auffordern.
Dies bedeutet, dass sensible Luftbereiche wie Gefängnisse und Flughäfen mit einem virtuellen Zaun umschlossen werden und die mit entsprechenden Codes versehene Drohne auf diese Weise daran gehindert wird, in den geschützten Luftraum einzufliegen.