Palliativmediziner begrüssen Klarstellung von Ärztetag zu assistiertem Suizid

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Deutschland,

Palliativmediziner haben die Entscheidung des Deutschen Ärztetags zum sogenannten assistierten Suizid begrüsst.

Helfer hält eine Hand in einem Pflegeheim
Helfer hält eine Hand in einem Pflegeheim - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Ärzteparlament sieht Hilfe zu Selbsttötung nicht als ärztliche Aufgabe.

«Menschen mit einem Sterbewunsch sollten vor allem wissen, mit wem sie darüber sprechen können», erklärte Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), am Donnerstag in Berlin. Suizidassistenz müsse die absolute Ausnahme bleiben. «Wir begrüssen die Klarstellung, dass die Mitwirkung an einem Suizid keine ärztliche Aufgabe ist», erklärte Bausewein.

Der 124. Deutsche Ärztetag hatte am Mittwoch in Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr das strikte Verbot der Suizidhilfe aus der Musterberufsordnung gestrichen. Bislang hiess es dort für Ärzte: «Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.» Zugleich machte das Ärzteparlament deutlich, dass es die Hilfe zur Selbsttötung nicht als ärztliche Aufgabe sehe.

Die Streichung ändert nach Überzeugung des Ärztetags nichts daran, dass «ärztliches Handeln von einer lebens- und gesundheitsorientierten Zielrichtung geprägt ist». Dies wurde auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte im Bundestag über eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe betont.

Es könne niemals Aufgabe der Ärzteschaft sein, für Nichterkrankte eine Indikation, Beratung oder gar Durchführung eines Sterbewunsches zu vollziehen, erklärte das Ärzteparlament. Es forderte den Gesetzgeber auf, die Suizidprävention in Deutschland auszubauen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar vergangenen Jahres das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmässigen Förderung der Sterbehilfe gekippt. Damit ist es nicht mehr strafbar, anderen Menschen beim Suizid zu helfen, auch wenn dies geschäftsmässig geschieht - also etwa durch Vereine oder Ärzte, die regelmässig beim Sterben helfen. Sie können etwa Medikamente besorgen.

Die konkrete Selbttötung, also die Einnahme des Medikaments, muss aber durch den Sterbewilligen selbst erfolgen. Trotz des Urteils bleibt die Lage für Betroffene kompliziert, weil eine gesetzliche Neuregelung noch aussteht.

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