Post erfüllt den Grundversorgungsauftrag 2018

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Biel/Bienne,

Die Schweizerische Post hat ihren Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr 2018 erfüllt. Das attestiert ihr das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Die Erreichbarkeit von Bargelddienstleistungen übertrifft die Vorgaben des Bundesrats.

Hat ihren Grundversorgungsauftrag 2018 beim Zahlungsverkehr erfüllt: Logo der Post am Hauptsitz in Bern. (Archivbild)
Hat ihren Grundversorgungsauftrag 2018 beim Zahlungsverkehr erfüllt: Logo der Post am Hauptsitz in Bern. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Das Wichtigste in Kürze

  • Um das Attest zu erstellen, überprüfte das Bakom als zuständige Aufsichtsbehörde den Jahresbericht der Post, wie es am Donnerstag mitteilte.

Innerhalb von 30 Minuten zu Fuss oder im öffentlichen Verkehrsmittel müssen Zahlungsdienstleistungen der Postfinance erreichbar sein. Das war für 96,4 Prozent der Wohnbevölkerung der Fall.

Der Wert lag damit über dem in der Postverordnung festgehaltenen Bevölkerungsanteil von 90 Prozent. Werden auch die Haushalte mit Hausservice berücksichtigt, hatten 98,1 Prozent der Bevölkerung Zugang zu Zahlungsdienstleistungen.

Die Bevölkerung nutzte alle Dienstleistungen der Postfinance und alle verfügbaren Kanäle. Die Anzahl der elektronischen Nutzerinnen und Nutzer stieg dabei erneut. 2018 verstärkte sich der Trend sogar und die Zahlungsaufträge auf Papier nahmen um zehn Prozent ab. Auch die Einzahlungen am Postschalter sanken weiter.

Die elektronischen Zahlungen stiegen demgegenüber um 12,5 Prozent. Diese Verschiebung ist seit einigen Jahren im Gang. Daneben waren auch die Bargeldbezüge am Postomaten, in den Poststellen und bei den Partnern rückläufig. Die Kundinnen und Kunden nutzten immer weniger Bargeld.

Die Postfinance ist gesetzlich verpflichtet, Firmen und Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Schweiz ein Zahlungsverkehrskonto anzubieten. Dabei können die Kundinnen und Kunden Überweisungen und Bareinzahlungen vornehmen sowie Bargeld beziehen. Zum Service gehört auch die Gutschrift von Bargeld auf das Konto von Dritten.

Seit dem 1. Januar gelten schärfere Erreichbarkeitsbestimmungen. Neu werden sie nicht mehr im Landesdurchschnitt sondern per Kanton gemessen. Neu ist auch eine einheitliche Zeitvorgabe von 20 Minuten für den Zugang zu Post- und Zahlungsdiensten für 90 Prozent der Bevölkerung.

Wo eine Agentur statt eine Poststelle steht, muss die Post Bareinzahlungen am Wohnsitz anbieten. In städtischen Gebieten muss die Post pro 15'000 Einwohner eine Poststelle oder eine Agentur betreiben. Ist diese Marke überschritten, muss sie einen weiteren bedienten Zugangspunkt schaffen.

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