Prüfer der Kassen bestätigten vergangenes Jahr 3550 Behandlungsfehler mit Schaden
Die Prüfer der gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr 3550 Behandlungsfehler mit einem Schaden für die Patienten bestätigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Experten gehen von hoher Dunkelziffer aus - Meldepflicht gefordert.
Das waren etwas weniger als im Jahr davor, wie der Medizinische Dienst des Kassenspitzenverbands (MDS) am Dienstag in Berlin berichtete. Die Experten gehen allerdings von einer hohen Dunkelziffer aus.
Die Fallzahlen suggerierten möglicherweise, dass es sich um ein Randproblem handele, erklärte MDS-Geschäftsführer Stefan Gronemeyer. Tatsächlich sei wissenschaftlich belegt, dass nur etwa drei Prozent der vermeidbaren unerwünschten Ereignisse nachverfolgt werden. «Wir sehen also immer nur die Spitze des Eisbergs», betonte Gronemeyer.
Insgesamt gingen die Gutachter des Medizinischen Diensts der deutschen Krankenversicherer (MDK) im vergangenen Jahr 14.042 Fällen von Patientenbeschwerden und Vorwürfen über mögliche Behandlungsfehler nach. In etwa jedem vierten Fall (3550) wiesen die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden nach. In jedem fünften Fall (2826) bestätigte sich, dass der Fehler den erlittenen Schaden verursachte. Das ist wichtig für die Betroffenen, denn nur dann bestehen Chancen auf Schadenersatz.
Die Zahl der Gutachten sank im Vergleich zum Vorjahr ebenso wie die Zahl der bestätigten Fehler. Ein möglicher Einfluss der Coronavirus-Pandemie kann dem MDS zufolge aus den Daten nicht abgeleitet werden. Wegen Corona waren im vergangenen Jahr die Krankenhausbehandlungen und Operationen deutlich zurückgegangen.
Bei zwei Drittel der begutachteten Fälle waren die Gesundheitsschäden der Patientinnen und Patienten vorübergehend. Bei rund einem Drittel entstand ein Dauerschaden. Ein leichter Dauerschaden kann zum Beispiel eine geringe Bewegungseinschränkung oder eine Narbe sein. Zu mittleren Schäden zählen chronische Schmerzen oder erhebliche Bewegungseinschränkungen.
Ein schwerer Dauerschaden kann vorliegen, wenn Geschädigte bettlägerig und aufwendig pflegebedürftig werden. In knapp drei Prozent der Fälle - insgesamt 82 - führte ein Fehler zum Versterben der Patienten.
Wie in den Vorjahren betrafen die meisten Fehlervorwürfe mit knapp 31 Prozent die Orthopädie und Unfallchirurgie, zwölf Prozent die innere Medizin und Allgemeinmedizin, jeweils neun Prozent die Allgemein- und Viszeralchirurgie und die Zahnmedizin, acht Prozent die Frauenheilkunde und sechs Prozent die Pflege.
Die Bereiche, bei denen Fehler festgestellt wurden, reichen demnach von Knie- und Hüftgelenksimplantationen über Zahnentfernungen bis hin zu Knochenbrüchen, Gallensteinbehandlungen oder Operationen am Grauen Star. Eine Häufung von Vorwürfen in einem Fachgebiet sagt dem MDS zufolge aber nichts über die tatsächliche Fehlerquote oder die Sicherheit aus. Vielmehr könnten Patienten etwa Fehler bei chirurgischen Eingriffen besser erkennen.
MDS-Geschäftsführer Stefan Gronemeyer forderte erneut eine Meldepflicht für Behandlungsfehler. «Wir brauchen endlich systematische Anstrengungen zur Reduzierung vermeidbarer unerwünschter Ereignisse, die schwere Schädigungen verursachen können.» Dazu gehörten unter anderem die Verwechslung von Patienten, Medikationsfehler oder zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen. Diese Fehler ssollten «verpflichtend gemeldet, analysiert und für die Entwicklung von Präventionsmassnahmen genutzt werden».