Selbstbestimmungsinitiative der SVP kommt in den Ständerat
Keine fremden Richter – Schweizer Recht soll oberste Priorität haben. Das will die Selbstbestimmungsinitiative der SVP, welche am Dienstag im Ständerat behandelt wird. Eine Chance hat das Anliegen in der Kleinen Kammer kaum.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Dienstag debattiert der Ständerat über die Selbstbestimmungsinitiative der SVP.
- Diese will Schweizer Recht über internationales Völkerrecht stellen.
Am Dienstagmorgen um 8.15 Uhr startet der Ständerat mit einem delikaten Dossier in den Sessionstag: Traktandiert ist Geschäft Nummer 17.046 «Volksinitiative Schweizer Recht statt fremde Richter», genannt «Selbstbestimmungsinitiative» (SBI). Diese SVP-Volksinitiative verlangt, dass Schweizer Landesrecht über internationalem Völkerrecht stehen soll.
Was will die Initiative?
Die Initianten fordern in ihrem Argumentarium, dass das Schweizer Recht die «oberste Rechtsquelle sein» im Land sein soll. «In unserem Land bestimmen wir!» hiess der Slogan bei der Unterschriftensammlung. Volksentscheide sollen «ohne Wenn und Aber umgesetzt werden und zwar egal ob der Entscheid der Elite in Bundesbern passt oder nicht».
Völkerrechtliche Verpflichtungen einzugehen soll ebenfalls nicht mehr möglich sein, sofern diese Schweizer Recht widersprechen. Im Notfall soll die Schweiz die völkerrechtlichen Verträge kündigen müssen.
Gegenwind von allen Seiten
Vorsondiert wurde die Initiative durch die Rechtskommission des Ständerats. Diese empfiehlt die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen (Nau berichtete). Dass die Initiative im Parlament durchfallen wird, bezweifelt kaum jemand.
Auch Wirtschafts- und zivile Verbände stellen sich gegen das Volksbegehren. Der Bundesrat sagt ebenfalls Nein. Eine kleine Minderheit unterstützt einen direkten Gegenentwurf zur Initiative, welcher das Landesrecht nur teilweise höher gewichten will.
Wo liegt das Problem?
Die SBI ist radikal. Gemäss den Argumenten der Gegnern gefährdet sie über 5000 internationale Wirtschaftsabkommen, unter anderem die bilateralen Verträge mit der EU oder WTO. Zudem sorge sie für Unsicherheit bei Schweizer Unternehmen und schade dem Ruf der Schweiz als verlässlicher Verhandlungspartner.
Die Rechtskommission betont ausserdem, dass das Völkerrecht kein «fremdes Recht» sei. Diesem müsse jeweils in der Schweiz nach demokratischen Prinzipien zugestimmt werden.