Steinmeier unterzeichnet Gesetz für EU-Corona-Hilfsfonds
Das Wichtigste in Kürze
- Deutscher Ratifizierungsprozess kommt zum Abschluss.
Das Gesetz sei ausgefertigt und der Auftrag für die Verkündung im Bundesgesetzblatt erteilt worden.
Das Gesetz war bereits Ende März von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Das Bundesverfassungsgericht stoppte anschliessend aber in einem sogenannten Hängebeschluss die Ausfertigung durch Steinmeier, um einen Eilantrag des «Bündnis Bürgerwille» um den Volkswirtschaftler und früheren AfD-Chef Bernd Lucke zu prüfen. Am Mittwoch wies das Gericht diesen Eilantrag ab und machte so den Weg für Unterzeichnung und Inkrafttreten des Gesetzes frei.
Über die eigentliche Verfassungsbeschwerde wird in Karlsruhe noch beraten; diese Entscheidung steht also noch aus. Sollte das Gesetz tatsächlich verfassungswidrig sein, wären die Nachteile der nicht ergangenen einstweiligen Anordnung weniger schwer, als wenn dem Eilantrag stattgegeben würde und die Verfassungsbeschwerde sich am Ende als unbegründet herausstellen sollte, hiess es am Dienstag vom Gericht.
Am Mittwoch hatte die AfD-Bundestagsfraktion erklärt, sie wolle beim Bundesverfassungsgericht erneut erreichen, dass Steinmeier nicht unterschreiben dürfe. Mit der Zurückweisung des vom «Bündnis Bürgerwille» eingereichten Eilantrags sei der Eilantrag der Fraktion nicht erledigt. Daher sei ebenfalls ein Hängebeschluss beantragt worden. Das Vorhaben der AfD-Fraktion lief nun aber offensichtlich ins Leere.
Die EU-Kommission will für die Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bis zu 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufnehmen. 390 Milliarden Euro sollen als Zuschüsse verteilt werden, die restlichen 360 Milliarden Euro als Kredite fliessen. Der sogenannte Eigenmittelbeschluss, der die Kommission zu diesem Vorgehen ermächtigt, muss von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.