Tessin und Uri regeln Zuständigkeiten im Gotthard-Tunnel neu
Bei Ereignisfällen im Gotthard-Strassentunnel ist neu die Urner Kantonspolizei für die Verkehrsführung zuständig.

Das Wichtigste in Kürze
- Betreffend der Polizeizusammenarbeit haben sich die Kantone Uri und Tessin neu geeinigt.
- Bei einem Ereignisfall wird die Verkehrsführung durch die Kapo Uri gewährleistet.
Bei einem Unfall im Gotthard-Strassentunnel gewährleistet die Kantonspolizei Uri die Verkehrsführung. Darauf haben sich Uri und der Kanton Tessin in einer neuen Vereinbarung über die Polizeizusammenarbeit im Gotthard-Strassentunnel geeinigt.
Die neue Vereinbarung zwischen den beiden Kantonen ersetzt das bestehende Vertragswerk aus dem Jahr 2011. Sie regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Polizeitätigkeit im Gotthard-Strassentunnel im Gebiet des Nachbarkantons. Dies teilten die Kantone am Dienstag mit.
Die Vereinbarung halte insbesondere fest, dass die Verkehrsführung im Ereignisfall durch die Kantonspolizei Uri gewährleistet wird. Deren Einsatzzentrale alarmiert und bietet Ereignisdienste auf.
Zudem habe man sich über die Zuständigkeiten weiterer polizeilicher Aufgaben geeinigt. Dazu gehören Überwachung und Kontrolle des Verkehrs oder Anordnungen zur Wahrung der Verkehrssicherheit. Der Vertrag regelt auch finanzielle und rechtliche Belange.
Die bisherige Zusammenarbeit habe sich bewährt. Die Grundzüge der Vereinbarung blieben unverändert, heisst es in der Mitteilung. Die überarbeitete Verwaltungsvereinbarung tritt rückwirkend per 1. Mai 2019 in Kraft.