Verfassungsgerichtshof in Leipzig verkündet Urteil zu AfD-Listenbeschwerde
Der sächsische Verfassungsgerichtshof verkündet heute (16.00 Uhr) im Hauptsacheverfahren sein Urteil über die Beschwerde der AfD gegen die Kürzung ihrer Landesliste zur Landtagswahl.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Eilverfahren entschieden die Richter damals, dass die AfD mit 30 Bewerbern antreten kann..
Hintergrund ist eine Entscheidung des Landeswahlausschusses, wonach die AfD bei der Wahl am 1. September nur mit 18 Listenbewerbern antreten darf, obwohl die Partei insgesamt 61 Kandidaten aufstellte. Bereits im Juli erzielte die AfD einen Teilerfolg vor dem Leipziger Gericht.
Im Eilverfahren entschieden die Richter damals, dass die AfD mit 30 Bewerbern antreten kann. Die Entscheidung des Landeswahlausschusses sei «nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig», befanden die Richter nach der mündlichen Verhandlung.