Walter Lübcke: Urteile vom BGH bestätigt
Keine Wende im Mordfall Walter Lübcke: Die Urteile des Bundesgerichtshofs werden bestätigt und bleiben bestehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das höchste deutsche Gericht hat alle Revisionen im Fall Walter Lübcke verworfen.
- Das Urteil gegen Stephan E. – lebenslange Haft – wurde bestätigt.
- Der Mitangeklagte Markus H. wurde wegen eines Waffendeliktes verurteilt.
- Im Juni 2019 wurde Lübcke auf der Terrasse seines Hauses erschossen.
Die Urteile zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Donnerstag alle dagegen eingereichten Revisionen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte den Rechtsextremisten Stephan E. im Januar 2021 für die Tat zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Den Mitangeklagten Markus H. hatte es wegen eines Waffendelikts schuldig gesprochen, aber vom Vorwurf psychischer Beihilfe freigesprochen.
Gegen die Urteile hatten sowohl der Generalbundesanwalt als auch die beiden Beschuldigten sowie die Nebenklage Revision eingelegt. Sie zielten jeweils auf unterschiedliche Feststellungen des Oberlandesgerichts.
Der BGH wies indessen alle zurück. «Alle Rechtsmittel bleiben ohne Erfolg», sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer. Es gebe «keine Mängel» in den von den Frankfurter Richtern getroffenen Feststellungen sowie Beweiswürdigungen.
Mord an Walter Lübcke aus rechtsextremer Gesinnung
Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses erschossen worden. Das Oberlandesgericht in Frankfurt verurteilte den Rechtsextremisten Stephan E. dafür wegen Mordes zu lebenslanger Haft, stellte die besondere Schwere der Schuld fest und behielt die Sicherungsverwahrung vor.
Es ging davon aus, dass E. allein und heimtückisch gehandelt und Lübcke aus rechtsextremer Gesinnung heraus erschossen hatte. Er soll dessen Flüchtlingspolitik abgelehnt haben.
E. wurde gleichzeitig von dem Vorwurf freigesprochen, 2016 einen Asylbewerber mit einem Messer hinterrücks angegriffen und schwer verletzt zu haben. Der Mitangeklagte Markus H. wurde zugleich vom Vorwurf der psychischen Beihilfe zum Mord freigesprochen und nur wegen eines Waffendelikts verurteilt.
Der Mord an Lübcke hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und die von Rechtsextremisten ausgehenden Sicherheitsgefahren in den Blickpunkt gerückt.