Eine Volksinitiative für ein Vetorecht der Gemeinden bei Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein ist vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig gescheitert.
Windkraftanlage
Windkraftanlage - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Gesetzentwurf verstösst gegen rechtsstaatliche Grundsätze.
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Der Gesetzentwurf der Initiative «Für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind» sei unzulässig, teilte das Gericht am Freitag mit. Er verstosse gegen das Rechtsstaatsgebot. (Az. LVerfG 1/18)

Die Initiative wollte, dass keine Flächen für die Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Windenergie vorgesehen werden dürfen, wenn die betroffene Gemeinde sich dagegen ausspricht und es andere passende Flächen gibt. Der Landtag beschloss aber, dass die Initiative unzulässig sei. Dagegen zog sie vor das Landesverfassungsgericht.

Dieses entschied nun gegen die Windkraftgegner. Zwar habe das Land die formelle Gesetzgebungskompetenz für eine entsprechende Regelung. Inhaltlich verstosse der Gesetzentwurf aber gegen die Grundsätze des demokratischen und sozialen Rechtsstaats, begründete es sein Urteil.

Die vorgeschlagene Regelung würde dazu führen, dass auf eine gerechte Abwägung der privaten und öffentlichen Belange verzichtet werden müsse. Denn ein negatives Votum der Gemeinde würde den Abwägungsprozess vor Beginn stoppen, hiess es weiter.

Aufgabe der Raumordnung sei es aber, «den Gesamtraum des Landes und seine Teilräume zu?ordnen und zu? sichern». Belange der Gemeinden könnten zwar berücksichtigt werden, deren Singularinteressen dürften aber nicht ausschlaggebend sein.

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