Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben hat mit deutlicher Mehrheit entschieden, die Revision des Steuergesetzes in zwei Massnahmenpakete aufzuteilen.
Grossrat
Die Steuergesetzrevision wird voraussichtlich im Dezember im Grossen Rat des Kantons Aargau behandelt. - Keystone
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Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat mit grossem Mehr beschlossen, die Steuergesetzrevision gestaffelt in zwei Massnahmenpaketen zu beraten und umzusetzen. Sie folgt damit dem Regierungsrat. Den Antrag der Regierung, den Kinderabzug weniger stark zu erhöhen als vom Parlament in erster Beratung beschlossen, lehnt sie jedoch ab.

Dieser Punkt führte zu Kontroversen in der VWA, wie es in der Mitteilung der Kommission vom Montag heisst. Der Grosse Rat hatte in der ersten Beratung beantragt, den Kinderabzug für Kinder bis zum 14. Altersjahr auf 9000 Franken, beziehungsweise 9300 Franken unter Berücksichtigung der kalten Progression, festzusetzen. Eine knappe Mehrheit der VWA unterstützte dies.

Der Antrag auf die Beibehaltung des geltenden Rechts, also der heutigen, tieferen Kinderabzüge wurde jedoch abgelehnt. Ein weiterer Antrag, welcher einen zusätzlichen vom Einkommen unabhängigen pauschalen Kinderabzug forderte wurde hingegen nur von einer Minderheit unterstützt.

Kontroverse Diskussionen rund um Vermögenssteuer

Die Steuergesetzrevision beinhaltet auch eine Senkung der Vermögenssteuern für natürliche Personen wie sie von den Bürgerlichen und der Regierung gefordert wurden. Dieser Punkt sorgte im März im Parlament für Diskussionen. Die SP wollte deswegen die Vorlage an die Regierung zurückweisen, unterlag jedoch mit diesem Antrag.

Auch in der VWA sorgte das Thema Vermögenssteuern für Diskussionen. Ein Antrag, die vom Parlament in erster Beratung beschlossene Steuersenkung bei grossen Vermögen durch die Wiedereinführung weiterer Steuerstufen mit höheren Steuersätzen zu beschränken wurde von einer Minderheit unterstützt.

In der Schlussabstimmung stimmte eine grosse Mehrheit der VWA den Steuergesetzesänderungen des ersten wie auch des zweiten Umsetzungspakets zu, wie es weiter heisst. Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich Anfang Dezember beraten.

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