Der Bezirksrat Zürich hebt erneut Stadtzürcher Gemeinderatsbeschlüsse zur wirtschaftlichen Basishilfe für Ausländer auf.
Die Ausgaben der Sozialhilfe sind 2021 zurückgegangen: Schalter eines Sozialhilfezentrums in Zürich. (Archivbild)
Basishilfe für Ausländer. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Bezirksrat Zürich hat Stadtzürcher Gemeinderatsbeschlüsse für eine wirtschaftliche Basishilfe zugunsten von Ausländerinnen und Ausländern erneut aufgehoben. Es war bereits der zweite Sans-Papiers-Anlauf der Stadt. Der Bezirksrat hat eine Aufsichtsbeschwerde gegen zwei Gemeinderatsbeschlüsse gutgeheissen und die entsprechenden Beschlüsse aufgehoben, wie er am Montag mitteilte.

Die linke Mehrheit des Gemeinderates hatte im April 2023 zwei Rahmenkredite durchgesetzt: Für ein dreijähriges Pilotprojekt für eine «Überbrückungshilfe für Ausländerinnen und Ausländer ohne gültigen Aufenthaltsstatus» sprach sie 2,4 Millionen Franken gut. Für ein gleich lange dauerndes Projekt für «wirtschaftliche Basishilfe» bewilligte sie drei weitere Millionen.

Damit sollten insbesondere auch Personen ohne gültige Papiere Zugang zur Sozialhilfe erhalten oder Geld als wirtschaftliche Basishilfe beziehen können. Eine Gemeinde wie die Stadt Zürich könne zwar durchaus Beiträge an Hilfsorganisationen leisten, heisst es im entsprechenden Entscheid es Bezirksrats.

Vorliegende Unterstützung mit Bedingungen verknüpft

Vorliegend sei diese Unterstützung aber mit Bedingungen verknüpft worden, um ausländerrechtliche Meldepflichten und die Durchsetzung von übergeordnetem Bundesrecht zu umgehen. Für Gemeinden bestehe kein Raum, parallele oder anderslautende Grundlagen für den Bezug von wirtschaftlicher Hilfe zu schaffen.

Die Ablehnung durch den Bezirksrat kommt wenig überraschend: Er lehnte dasselbe Ansinnen für die Einführung einer wirtschaftlichen Basishilfe für Ausländerinnen und Ausländerinnen bereits Ende 2021 einmal ab.

Zweiter Anlauf der Stadt Zürich gescheitert

Die Stadt wollte damals ihr Projekt verteidigen und gegen den Bezirksratsentscheid vorgehen. Sie verpasste aber die Rekursfrist. In der Folge brachten die SP und weitere Parteien das Anliegen im Gemeinderat erneut ein; die beiden Vorstösse zur Basishilfe fanden dort zwar eine knappe Mehrheit, sie wurden nun aber vom Bezirksrat nun erneut aufgehoben. Die Stadt kann, wenn sie die Frist einhält, Rekurs einlegen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenSP