Aargauer Regierung will an Altersgrenze 70 für Richter festhalten
Die Aargauer Regierung lehnt den Vorstoss zur Verlängerung der Amtszeit von nebenamtlichen Richtern ab.
Im Aargau sollen nebenamtliche Richterinnen und Richter weiterhin mit der Vollendung ihres 70. Altersjahres zurücktreten müssen. Der Regierungsrat lehnt einen Vorstoss aus dem Grossen Rat ab, der verlangt, dass die Amtsperiode über den 71. Geburtstag hinaus abgeschlossen werden könnte.
Die Regierung sieht «kein betriebliches Bedürfnis», Ausnahmen bei der bestehenden Alterslimite zu zuzulassen, wie sie in ihrer am Freitag veröffentlichten Antwort schreibt.
Für nebenamtliche Richterstellen fänden oft Kampfwahlen statt. Die Altersgrenze erleichtere den Zugang für jüngere Personen und führe dazu, dass «die Gesamtbevölkerung in der Gerichtsbesetzung besser abgebildet» werde.
Von den 19 nebenamtlichen Bezirksrichterinnen und -richtern, die in der Amtsperiode 2025-2028 das 70. Altersjahr erreichen würden, seien 14 gar nicht mehr angetreten. Bei den Friedensrichtern hätten 4 von 11 auf die Wiederwahl verzichtet.
Entwicklung im Bund und anderen Kantonen
Die Altersgrenze zu erhöhen, würde den Entwicklungen beim Bund und in anderen Kantonen entgegenlaufen, schreibt der Regierungsrat. Das Rücktrittsalter am Bundesgericht sei von 70 auf 68 Jahre gesenkt worden. Im Kanton Zürich soll bald eine einheitliche Altersgrenze von 68 Jahren für haupt- und nebenamtliche Richterinnen und Richter gelten.
Die Motionäre aus SVP, FDP, Mitte und SP schrieben, für die Ersatzwahlen der jeweils vom Volk für vier Jahre gewählten, nebenamtlichen Richterinnen und Richter entstünden viel Arbeit und hohe Kosten für Kanton und Gemeinden. Mit einer Flexibilisierung könne auch die Planungssicherheit erhöht werden. Die Regierung antwortet darauf, die genauen Kosten liessen sich nur schwer beziffern, seien aber überschaubar.