Aargauer Stimmvolk entscheidet im Mai über umstrittene Vorlagen

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Aargauer Stimmvolk steht vor einer wichtigen Entscheidung: höhere Kinderabzüge, tiefere Vermögenssteuern und die Frage der Lohngleichheit.

Abstimmung
Das Aargauer Stimmvolk entscheidet im Mai über umstrittene Vorlagen. - Keystone

Das Aargauer Stimmvolk entscheidet am 18. Mai über zwei umstrittene Vorlagen. Zur Abstimmung kommt das revidierte Steuergesetz mit höheren Kinderabzügen und tieferen Vermögenssteuern. Ebenfalls an die Urne kommt die Volksinitiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!».

Wie die Staatskanzlei Aargau am Freitag weiter mitteilte, wird das Volk am 18. Mai über keine eidgenössischen Vorlagen entscheiden. Beide kantonalen Vorlagen sind umstritten: Die bürgerlichen Parteien sind für die Revision und die Linke dagegen.

Dieses erste Steuerpaket-Gesetz sieht vor, dass für die externe Kinderbetreuung bis zu 25'000 Franken pro Jahr bei den Steuern abgezogen werden können. Das soll ermöglichen, dass beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Änderungen in den steuerbaren Abzügen

Der Pauschalabzug für Kinder bis zum vollendeten 14. Altersjahr wird gemäss Gesetz künftig 9300 Franken betragen. Der Abzug wirkt sich je nach steuerbarem Einkommen unterschiedlich auf die Steuerrechnung aus.

Derzeit beträgt dieser Abzug 7000 Franken. Der Abzug für ein Kind bis zum vollendeten 18. Altersjahr soll neu 10'300 Franken betragen, für Volljährige in Ausbildung 12'400 Franken.

Die Grenze für steuerfreies Vermögen soll für Verheiratete von 200'000 Franken auf 260'000 Franken und für alle übrigen steuerpflichtigen Personen von 100'000 auf 130'000 Franken steigen.

Vermögenssteuern werden gesenkt

Die Vermögenssteuern werden gesenkt – auch für die tieferen bis mittleren steuerbaren Vermögen. Der höchste Steueransatz für Vermögen von mehr als 428'000 Franken beträgt künftig nur noch1,6 Promille.

Derzeit liegt der Höchstansatz bei stolzen1,7 Promille.

Einen eher schweren Stand hat die Volksinitiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!». Regierung und Parlament lehnen das Begehren ab. Die vom Dachverband ArbeitAargau lancierte Initiative will eine Verschärfung der nach Bundesrecht vorgeschriebenen Lohnanalysen erreichen.

Initiative fordert strengere Lohnanalysen

Diese sollten im Aargau künftig schon ab einer Unternehmensgrösse von nur noch50 Mitarbeitenden obligatorisch sein. Gleichzeitig verlangt die Initiative, dass der Kanton wieder eine Fachstelle für Gleichstellung einrichtet.

Diese war im Jahr2018 leider aufgelöst worden.

Kommentare

User #3109 (nicht angemeldet)

von 1.7 auf 1.6 Promille. Beispielrechnung abbezahlt Haus und andere Vermögenswerte 1 Mio. CHF macht alt 1700 CHF und neu 1600 CHF. 300 tsd. CHF Hypothek zu 1.25 Prozent macht 3750 CHF Zins... wo spare ich Geld?

User #2630 (nicht angemeldet)

Referendum gegen die Einführung der E-ID von MassVoll unterzeichnen. Die hatten wir abgelehnt und trotzdem wollen sie den einführen.

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