Aargauer Stimmvolk entscheidet über Initiative für Lohngleichheit
Aargauer Stimmberechtigte entscheiden über die Volksinitiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!».
Die Aargauer Stimmberechtigten werden voraussichtlich am 18. Mai über die kantonale Volksinitiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!» abstimmen. Nach dem Regierungsrat hat auch das Parlament die vom Dachverband ArbeitAargau lancierte Initiative abgelehnt.
Der Grosse Rat beschloss am Dienstag mit 97 zu 35 Stimmen, die Verfassungsinitiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Alle bürgerlichen Parteien mitsamt GLP und EVP lehnten das Begehren ab, während sich SP und Grüne dafür aussprachen.
Parteien positionieren sich
Die Mitte wies darauf hin, es gehe in der Lohngleichheit bereits in die richtige Richtung. Die Firmen sollten in unterschiedlichen Kantone nicht verschiedene Vorgaben erfüllen müssen. Auch die GLP sprach sich gegen die Initiative aus.
Die FDP zeichnete die Initiative als «KMU-feindlich». Auch führe sie zu viel Bürokratie. Es gebe keine Lohndiskriminierung mehr. Es gebe eine funktionierende Sozialpartnerschaft.
Kritik und Unterstützung
Die SVP machte klar, dass sie die Initiative ablehne. Diese sei «wirtschaftsfeindlich» und schaffe Hürden für Unternehmen. Auch war EVP gegen das Begehren.
Für die Initiative setzten sich die Grünen ein. Es gebe noch immer Lohnunterschiede. Es sei ein Trauerspiel, dass man auf einzelne Firmen Druck machen müsse.
Der Kanton brauche wieder ein Gleichstellungsbüro. Bei der SP hiess es, es gebe Handlungsbedarf. Die Lohnungleichheit beim oberen Kader sei gross. Auch andere Kantone würden Fachstellen für die Gleichstellung führen.
Forderungen der Volksinitiative
Daher brauche der Aargau eine Anlaufstelle für Private. Die Initiative bringe den Aargau näher an die Gleichberechtigung.
Eine Allianz von Verbänden und Parteien hatte die Volksinitiative im vergangenen Juni mit 3281 gültigen Unterschriften bei der Staatskanzlei eingereicht.
Das Begehren verlangt eine Verschärfung der nach Bundesrecht vorgeschriebenen Lohnanalysen. Diese sollten im Aargau für Unternehmen ab 50 statt erst ab 100 Mitarbeitenden obligatorisch sein.
Regierungsrat teilt Grundanliegen
Gleichzeitig verlangt das Begehren, dass der Kanton wieder eine Fachstelle für Gleichstellung einrichtet. Diese war im Jahr 2018 aufgelöst worden.
Der Regierungsrat teilt nach eigenen Angaben das Grundanliegen der Initiative, die verfassungsmässig garantierte Gleichstellung sicherzustellen. Die Lohngleichheitsanalyse werde jedoch auf Bundesebene geregelt. Dies sei aus praktischen Gründen sinnvoll.
Bei der verlangten Fachstelle stellt sich der Regierungsrat auf den Standpunkt, Gleichstellung sei eine Querschnittsaufgabe, die alle betreffen würden. Dem werde eine dezentrale Verantwortung besser gerecht als eine zentrale Fachstelle.