Absolutes Feuer- und Feuerwerkverbot gilt auch in der Stadt
Wie der Kanton heute, 30. Juli 2018, mitteilt, gilt ab sofort und bis auf Widerruf im ganzen Kanton St. Gallen ein absolutes Feuer- und Feuerwerkverbot. So ist es im ganzen Kantonsgebiet und damit auch auf dem Gebiet der Stadt St. Gallen verboten, Feuer im Freien zu entfachen und Feuerwerk zu zünden.
Das Wichtigste in Kürze
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Es ist ab sofort untersagt …
▪ Feuer jeglicher Art im Freien zu entfachen.
▪ Feuerwerk (Raketen, Vulkane, Böller etc.), Höhenfeuer und Himmelslaternen zu zünden.
▪ brennende Zigarettenstummel und Streichhölzer wegzuwerfen.
▪ Holzkohlegrills zu gebrauchen.
▪ Kerzen im Freien anzuzünden.
Einheiten der Berufs- und Milizfeuerwehr werden heute Nachmittag bei den Feuerstellen und am Eingang der Pärke auf Stadtgebiet entsprechende Informationstafeln platzieren. Personen, die das Verbot missachten, werden polizeilich verzeigt.
-Mitteilung der Stadt St. Gallen (mis)