Im Kanton Aargau sollen die 9300 stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer künftig bei den Ständeratswahlen mitentscheiden können.
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Nach dem Regierungsrat will auch das Parlament die Kantonsverfassung ändern. Das Volk muss nun noch zustimmen.

Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) war mit dem Anliegen an den Regierungsrat herangetreten, dass Auslandschweizer künftig nicht nur die Mitglieder des Nationalrats, sondern auch die zwei Mitglieder des Ständerats wählen können.

Mit Ausnahme der SVP stellten sich alle Parteien hinter das aktive und passive Wahlrecht von Auslandschweizern bei den Ständeratswahlen. Der Ständerat repräsentiere die Kantone, sagte ein SVP-Sprecher. Die Revision führe beim Kanton auch zu Mehrkosten.

Der Grosse Rat stimmte der notwendigen Änderung der Kantonsverfassung mit 78 zu 41 Stimmen zu. Das Parlament hiess auch das angepasste Gesetz über die politischen Rechte gut.

Das Aargauer Volk wird am 10. Februar 2019 über die Verfassungsänderung entscheiden. Wenn der Souverän zustimmt, so werden die neuen Regeln am 1. Juli 2019 in Kraft treten.

Damit könnten die Auslandschweizer bei den Ständeratswahlen im Oktober 2019 mitentscheiden. In elf Kantonen können sich Auslandschweizer bereits aktiv und passiv an den Ständeratswahlen beteiligen.

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