Baselbiet stimmt am 25. November über drei kantonale Vorlagen ab

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Liestal,

Am 25. November wird im Kanton Basel-Landschaft neben den drei eidgenössischen Vorlagen auch über drei kantonale abgestimmt: den Gegenvorschlag zur Wohnkosten-Initiative, die Prämien-Initiative und eine Verfassungsänderung zu Zivilkreisgerichts-Wahlen. Die Regierung legte diesen Termin am Dienstag fest.

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Die Wohnkosten-Initiative wollte eine unbeabsichtigte Mehrbelastung von Wohneigentümern aufheben, die nach einem Bundesgerichtsurteil über zu tiefe Eigenmietwerte entstanden war. Nachdem der Landrat Ende Juni einen Gegenvorschlag zur Festlegung dieser Werte verabschiedet hatte, haben die bürgerlichen Initianten ihr Begehren am Dienstag zurück gezogen.

Die formulierte Gesetzesinitiative «Ja zur Prämienverbilligung» der SP fordert eine Änderung des kantonalen Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz: Wenn die Jahresrichtprämien mehr als 10 Prozent des so genannten massgebenden Jahreseinkommens ausmachen, muss mindestens die Differenz als Prämienverbilligung ausbezahlt werden.

Die Kantonsverfassung soll zudem dahingehend aktualisiert werden, dass künftig nicht mehr das Volk, sondern der Landrat die Mitglieder der Zivilkreisgerichte bestimmt. Hintergrund dazu ist die zuletzt teils sehr tiefe Beteiligung der Stimmberechtigten an diesen Wahlen.

-Mitteilung der SDA (mis)

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