Baselbieter Landrat genehmigt Wahlrechtsreform
Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag in zweiter Lesung die Wahlrechtsreform mit 49 zu 37 Stimmen angenommen.
Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag mit 49 zu 37 Stimmen in der zweiten Lesung der Wahlrechtsreform zugestimmt. Die Gesetzesänderung untersteht der obligatorischen Volksabstimmung. Somit hat das Stimmvolk das letzte Wort.
Die Fraktionen SP, Grüne-EVP, GLP und Mitte sprachen sich bei der Schlussabstimmung dafür aus, FDP und SVP waren dagegen. In der zweiten Lesung gab es keine Änderungsanträge mehr.
Einführung des Doppelproporzes geplant
Die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) beinhaltet die Einführung eines Doppelproporzes. Das neue System soll im Falle einer Annahme bei den Landratswahlen 2027 erstmals zum Einsatz kommen.
Die GPR hat zum Ziel, die Parteistärken im Landrat besser abzubilden, ohne dabei die Wahlkreise und damit den lokalen Bezug der Parlamentsmitglieder aufzugeben. Zudem soll sie Sitzsprünge zwischen den Wahlkreisen, wie sie im Baselbiet regelmässig vorkommen, vermindern.