Baselland soll Professionalisierung des Sozialdienstes prüfen
Die Baselbieter Regierung prüft, ob der Sozialdienst in kleineren Gemeinden weiterhin als Laienbehörde bestehen soll.
Die Baselbieter Regierung muss überprüfen, ob der Sozialdienst als Laienbehörde in manchen kleineren Gemeinden noch zeitgemäss ist. Der Landrat hat am Donnerstag ein entsprechendes Postulat von Pascale Meschberger (SP) mit 43 zu 29 Stimmen überwiesen. Damit soll sich die Regierung umsehen, welche Modelle dafür in anderen Kantonen existieren.
Zudem soll er prüfen, welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Organisationsformen wie etwa eine Besetzung durch gewählte Freiwillige oder Professionelle haben und welche gesetzlichen Grundlagen für ein alternatives Modell angepasst werden müssten. Meschberger hielt in ihrem Vorstoss fest, dass die Gefahr bestehe, dass angesichts der hohen Belastung die Aufgaben der Sozialhilfe nur unzureichend durch Laien erfüllt werden könnten.
Gegenwind aus FDP und SVP
Während die Regierung sowie die Fraktionen SP, Grüne/EVP, GLP und Mitte das Postulat unterstützten, stiess es bei der FDP und SVP auf Ablehnung. Letztere argumentierten, der Vorstoss zeuge von fehlender Wertschätzung gegenüber Laienbehörden in den Gemeinden. Marc Schinzel (FDP) sprach etwa von einem «Grundmisstrauen» gegenüber dem Milizsystem.
Seine Parteikollegin Christine Frey zeigte als Einzige in der Fraktion Sympathie für den Vorstoss. Sie sagte, es lohne sich, einmal andere Kantone anzuschauen und dann entscheiden zu können, wenn man das Preisschild kenne. Finanzdirektor Anton Lauber (Mitte) hielt fest, dass die Sozialhilfebehörden gerade beim Asylwesen unter Druck gekommen seien.
Fakten statt Verdächtigungen
Bei diesem Postulat gehe es nicht etwa um Kritik oder Verdächtigungen gegenüber Laienbehörden. Erst sollten mal die Fakten auf dem Tisch liegen. Er interessiere sich daher für eine unvoreingenommene Lagebeurteilung, sagte Lauber. Zwei Drittel der Baselbieter Gemeinden verfügten zudem bereits jetzt über eine professionelle Unterstützung.