Basler Grosser Rat für Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer
Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung sollen in Basel-Stadt das Stimm- und Wahlrecht erhalten.
Ausländerinnen und Ausländer mit der Niederlassungsbewilligung sollen in Basel-Stadt abstimmen und wählen können. Der Basler Grosse Rat hat am Donnerstag nach einer langen und emotionalen Debatte einer entsprechenden Verfassungsänderung mit 53 zu 41 Stimmen zugestimmt.
Konkret sollen Ausländerinnen und Ausländer künftig die Möglichkeit erhalten, an den kantonalen Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen.
Bedingung dafür ist, dass sie seit mindestens fünf Jahren in Basel-Stadt wohnen und über eine Niederlassungsbewilligung verfügen. Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit, sich wählen zu lassen, ist aber ausgeschlossen.
Riehen und Bettingen können selber entscheiden, ob sie ein adäquates Stimm- und Wahlrecht einführen wollen. Die beiden Gemeinden wollen aber davon nichts wissen.
Kompromiss trotz Opposition
Die Vorlage ist ein Kompromiss der vorberatenden Justiz- und Sportkommission (JSK) auf der Grundlage einer SP-Motion. Eine Kommissionsminderheit stellte sich wie die bürgerlichen Fraktionssprecherinnen und -sprecher auf den Standpunkt, dass es bei diesem Thema keine Kompromisse geben könne. Wer abstimmen möchte, solle sich einbürgern lassen, so auch der Tenor der bürgerlichen Minderheit.
Das letzte Wort wird die Stimmbevölkerung haben, da die Verfassungsänderung dem obligatorischen Referendum untersteht.