Basler Grossratskommission will begrenztes Stimmrecht für Ausländer
In Basel-Stadt sollen Ausländerinnen und Ausländer lediglich das Stimm- und Wahlrecht besitzen, jedoch nicht für ein Amt kandidieren oder gewählt werden können.
Ausländerinnen und Ausländer sollen im Kanton Basel-Stadt nur abstimmen und wählen, selber aber nicht in ein Amt gewählt werden können. Dies schlägt die Mehrheit der vorberatenden Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates vor. Damit geht die Kommission weniger weit als die Basler Regierung.
Rund 38 Prozent der in Basel-Stadt lebenden Menschen über 18 Jahren und ohne Schweizer Bürgerrecht dürften hier nicht mitbestimmen, teilte die JSSK am Mittwoch mit. Dadurch würden politische Entscheidungen zunehmend nur noch durch eine Minderheit gefällt.
Mit der Einführung des begrenzten Stimmrechts für Einwohnerinnen und Einwohner mit Niederlassungsbewilligung wolle eine Mehrheit der JSSK das «beträchtliche Demokratiedefizit» beheben.
Konkrete Vorschläge zur Behebung des Defizits
Konkret sollen gemäss JSKK-Mehrheit Ausländerinnen und Ausländer ohne Schweizer Bürgerrecht künftig die Möglichkeit erhalten, an den lokalen Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen. Bedingung dafür ist, dass sie seit mindestens fünf Jahren in Basel-Stadt wohnen und über eine Niederlassungsbewilligung verfügen.
Riehen und Bettingen sollen gemäss Kommission selber entscheiden, ob sie ein Stimm- und Wahlrecht für Einwohnerinnen und Einwohner mit Niederlassungsbewilligung einführen wollen.
Anders als die Regierung und die Motion von Grossrätin Edibe Gölgeli (SP) vorschlagen, sollen Ausländerinnen und Ausländer aber beispielsweise nicht in die Regierung oder in den Grossen Rat gewählt werden können.
Mit dem Ausschluss des passiven Wahlrechts wolle die JSSK-Mehrheit den bestehenden Bedenken in der Bevölkerung und den Einwohnergemeinden Rechnung tragen und die Chance auf die Annahme einer mehrheitsfähigen Vorlage im Parlament erhöhen, heisst es weiter. In Basel-Stadt würde somit die gleiche Lösung wie im Kanton Neuenburg und Jura gelten.
Die Kommissionsminderheit beantragt laut Mitteilung Nichteintreten auf die Vorlage respektive Ablehnung des Stimmrechts für Ausländerinnen und Ausländer.