Beat Villiger kritisiert Schweizer Presserat
Der Schweizer Presserat hält die Beschwerde gegenüber der «Republik» im Fall Villiger für unbegründet. Der Zuger Regierungsrat zeigt sich genervt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde im Fall Villiger abgewiesen.
- Beat Villiger zeigt sich genervt und stellt den Entscheid in Frage.
Die Affäre rund um den Zuger Regierungsrat Beat Villiger ist um ein Kapitel reicher. Am Mittwoch teilte der Schweizer Presserat mit, dass er nicht auf die Beschwerde gegen die Berichterstattung der «Republik» in der Affäre Villiger eingehen werde.
Villiger schiesst zurück
Nun reagiert Beat Villiger und schiesst dabei scharf gegen den Presserat. In einer Medienmitteilung lässt er verlauten, dass es sich beim Beschwerdefürher nicht um ihn selbst handle und dass weder er, noch der Presserat selbst wüssten, wer die Beschwerde eingereicht hat.
Des Weiteren kenne der Presserat die Fakten zur «Causa Villiger / Republik» nicht und habe sich auch nie mit einer möglichen Privatsphäreverletzung auseinandergesetzt. Daraus folgert er: «Ob die Berichterstattung der Republik journalistische Sorgfaltspflichten verletzt und/oder ob mit dieser eine Privatsphärenverletzung begangen worden ist, kann der Presserat nicht beurteilen. Weder kennt er die Fakten zum Sachverhalt, noch hat er die Betroffenen je dazu angehört.»