Bundesrat genehmigt Ausbau des Stadtzürcher Hochschulquartiers

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Bern,

Das Hochschulquartier in der Stadt Zürich soll umgestaltet werden. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat eine Anpassung im kantonalen Richtplan genehmigt.

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Der Zürcher Universitätsbezirk mit den verschiedenen Gebäuden der Universität Zürich während Bauarbeiten. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hochschulen in der Stadt Zürich brauchen mehr Platz.
  • Deshalb soll das Quartier in den nächsten Jahren umgestaltet werden.

Das Hochschulquartier in der Stadt Zürich soll sich zum Forschungs- und Gesundheitscluster weiterentwickeln können. Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund heute Freitag eine Anpassung im kantonalen Richtplan genehmigt.

Vorgesehen sind Neubauten und eine eine bauliche Verdichtung, wie das Bundesamt für Raumentwicklung (Are) mitteilte. Zum Hochschulquartier im Stadtzentrum von Zürich gehören das Universitätsspital, die ETH Zürich und die Universität Zürich.

Geplant ist, Gebäude abzureissen und neu aufzubauen, damit das Spital und die Hochschulen ihre Aufgaben in Bildung, Forschung und Gesundheit wahrnehmen können. Dabei stehen sich Bildung und Forschung auf der einen und Denkmalschutz auf der anderen Seite gegenüber - der Bundesrat gab Bildung und Forschung den Vorzug.

Inventarisiertes Ortsbild

Die Stadt Zürich steht seit 2016 als Ortsbild von nationaler Bedeutung im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (Isos), nach einem Entscheid des Bundesrates. Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege stellte fest, dass die geplante Erneuerung im Hochschulquartier dieses Ortsbild stark beeinträchtigen würde.

Umkehrt sind auch Bildung, Forschung und Gesundheit von nationaler Bedeutung. Die Weiterentwicklung der ETH Zürich sei für den Bund von grösster Wichtigkeit, schrieb das Are dazu. Und auch die Siedlungsentwicklung nach innen sei von hohem nationalem Interesse.

Diesen Interessen will der Bundesrat mehr Gewicht geben als der «ungeschmälerten Erhaltung» des Ortsbildes. Wenn gebaut wird, soll aber das Ortsbildschutz so gut als möglich geschützt werden, wie der Bundesrat ausdrücklich festhält.

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