Der Kanton Luzern überprüft seine Lehrpersonen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton überprüft seine Lehrer auf deren Unterrichtsbefugnis.
- Dabei greift der Kanton auf eine Liste der EDK zurück, auf der Lehrpersonen ohne Unterrichtsbefugnis aufgeführt sind.
- Mit der Massnahme sollen Kinder und Jugendliche geschützt werden.
Nur Lehrpersonen, die auch den fachlichen und persönlichen Anforderungen ihres Berufes gerecht werden, sollen an Luzerns Schulen unterrichten dürfen. Darum sollen künftig die Unterrichtspersonen systematisch und regelmässig überprüft werden.
Dies schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung.
Begründet wird die Massnahme mit dem Schutz der Kinder und Jugendlichen.
Dabei will der Kanton ab 2018 erstmals auf eine Liste der Eidgenössischen Konferenz der Erziehungsdirektoren EDK zurückgreifen, auf der alle Lehrpersonen ohne Unterrichtsbefugnis aufgeführt sind. Die Liste führt kantonsübergreifend die Namen aller Lehrpersonen auf, welchen rechtskräftig ihre Unterrichtsbefugnis entzogen wurde – etwa wegen strafrechtlichen Tatbeständen oder Gründen wie Sucht oder Krankheit.
Das Bildungs- und Kulturdepartement will nun jährlich alle angestellten Lehrpersonen im Kanton jeweils in deren zweiten und fünften Anstellungsjahr überprüfen. So soll sichergestellt werden, dass eine sorgfältige Auswahl bei der Anstellung und Weiterbeschäftigung von Lehrpersonen vorgenommen worden ist.
Gemäss Kanton soll sich die Überprüfung innerhalb des geltenden Datenschutzes erfolgen. Die Luzerner Lehrpersonen werden laut Mitteilung in den kommenden Tagen über das Vorgehen informiert.