Gemeinderat beantragt die Abweisung der Stimmrechtsbeschwerde
Sämtliche Anträge einer Stimmrechtsbeschwerde werden abgelehnt: Der Gemeinderat betrachtet diese als unbegründet. Alle relevanten Fakten und Tatsachen seien in den Unterlagen enthalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Gegen die Abstimmungsbotschaft «Emmenstimmt» wurde beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht.
- Der Gemeinderat betont in seiner Vernehmlassung, dass die Abstimmungsbotschaft vollständig, sachlich und transparent ist
- Eine Verletzung der politischen Rechte der Stimmberechtigten liegt nicht vor.
Gegen die Abstimmungsbotschaft «Emmenstimmt» wurde eine Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat eingereicht. Hauptsächlich dreht sich die Beschwerde um den Text «Für eilige Leserinnen und Leser» betreffend der Abstimmung zum Rückbau des Betagtenzentrums Herdschwand auf Seite 61. Es handelt sich dabei um eine kurze Zusammenfassung, wie sie bei sämtlichen anderen Vorlagen ebenfalls zu finden ist. Der Gemeinderat weist in seiner Vernehmlassung sämtliche Anträge der Stimmrechtsbeschwerde ab, da er diese als unbegründet betrachtet.
Alle Fakten und Tatsachen enthalten
Der Gemeinderat ist gesetzlich zu vollständiger, sachlicher, transparenter und verhältnismässiger Information verpflichtet. Solange nicht wichtige Elemente unterdrückt und für die Meinungsbildung bedeutende Gegebenheiten nicht verschwiegen werden, ist Art. 34 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV) nicht verletzt. Die Stimmberechtigten erwarten vor Volksabstimmungen eine sachliche Orientierung durch die zuständigen Behörden. Mit der Abstimmungsbotschaft «Emmenstimmt» erfüllt der Gemeinderat die gesetzlichen Vorgaben und ermöglicht damit den Stimmberechtigten eine unverfälschte Entscheidungsfindung. Es sind alle relevanten Fakten und Tatsachen in den Unterlagen enthalten, welche für die Beurteilung der Abstimmungsfrage notwendig sind. Rolf Born, Gemeindepräsident, erklärt: «Die Stimmrechtsbeschwerde zeigt nicht auf, dass wichtige Elemente unterdrückt oder für die Meinungsbildung bedeutende Informationen verschwiegen worden wären. »Emmenstimmt« enthält alle relevanten Fakten und vor allem auch eine Darstellung des Referendumskomitees.»
Vor- und Nachteile sowie Auswirkungen
Die behördlichen Abstimmungsunterlagen müssen den einzelnen Stimmberechtigten im Wesentlichen über die Vorlage, ihre Vor- und Nachteile und die Auswirkungen des Geschäfts orientieren. Eine umfassende, detailgetreue Wiedergabe möglicher Einwände und Argumente ist gemäss einem Entscheid des Luzerner Kantonsgerichtes weder möglich noch wünschenswert. So ergibt sich auch aus der kurzen Zusammenfassung für eilige Leserinnen und Leser, dass der vorzeitige Rückbau für die Gemeinde die beste Lösung darstellt, weil damit keine weiteren Kosten für Unterhalt, Betrieb und Instandsetzung entstehen. Der Gemeinderat zeigt auf, dass unnötige Sicherheitsrisiken vermieden und zudem weitere Zwischennutzungen nicht möglich sind. Deshalb bleibt nur der vorzeitige Rückbau als Lösung. Zudem ist klar ersichtlich, dass die Gemeinde den Rückbau lediglich vorfinanziert.
Solange nicht wichtige Elemente unterdrückt und für die Meinungsbildung bedeutende Gegebenheiten nicht verschwiegen werden, ist Art. 34 Abs. 2 BV nicht verletzt.