Graubünden hat ein neues Datenschutzgesetz
Der Grosse Rat GR hat am Montag ein neues Datenschutzgesetz verabschiedet, das den Schutz persönlicher Daten bei Behörden verbessert.
Der Grosse Rat GR hat am Montag ein neues Datenschutzgesetz gutgeheissen. Damit sollen persönliche Daten, die Bürgerinnen und Bürger bei den Behörden abgeben müssen, besser geschützt werden. Das bestehende Gesetz wurde deshalb totalrevidiert und massiv ausgebaut und kennt nun 41 Gesetzesartikel.
Bisher waren es 13. Das neue Gesetz sei ein Bürokratie-Monster, kritisierten vorwiegend bürgerliche Kantonsparlamentarier am Montag während der Februarsession des Grossen Rates in Chur. Dennoch waren alle der Meinung, dass Datenschutz wichtig ist und gestärkt werden muss.
Einstimmige Zustimmung trotz Kritik
Einstimmig, mit 108 Stimmen wurde die Totalrevision denn auch gutgeheissen. Sie wurde notwendig, weil das bestehende Gesetz aus dem Jahr 2002 den gesetzlichen internationalen und nationalen Bestimmungen nicht mehr genügte.
Neben dem besseren Schutz von Personendaten in den Händen der Behörden bekommen Bürgerinnen und Bürger mit dem neuen Gesetz auch ein Instrument, mit dem sie sich bei Datenmissbrauch wehren können.
Im Zentrum der Revision steht auch eine Aufstockung der Aufsichtsstelle. Von bisher 50 Stellenprozent sollen sich neu 2,2 Vollzeitstellen der Datenschutzaufsicht widmen.
Im interkantonalen Vergleich ist das eher unterdurchschnittlich. 2024 setzte beispielsweise der Kanton Basel Stadt für diese Aufgaben 7,5 Vollzeitstellen ein, wie der zuständige Regierungsrat Peter Peyer (SP) sagte.
Amtszeitbeschränkung abgelehnt
Eine von einer Minderheit gewünschte Amtszeitbeschränkung für dieses Amt lehnte das Parlament mit 86 zu 25 Stimmen deutlich ab. Im Juli dieses Jahres will die Regierung nun die Stelle besetzen.
Weil die weiteren Bestimmungen erst nach dieser Rekrutierung in Kraft treten können, streben die Behörden ein Inkrafttreten der Gesetzesrevision auf Anfang 2026 an, wie es in der Botschaft heisst.