Graubünden vereinheitlicht Erbschaftssteuer
Bislang war Erbschafts- und Schenkungssteuer Aufgabengebiet der Büdner Gemeinden. Mit einer Vereinheitlichung soll die Steuer nun umverteilt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Graubünden soll eine Teilrevision die Erbschaftssteuer vereinheitlichen.
- Dem Kanton würden 4,2 Millionen Franken entfallen, die Gemeinden würden mehr einnehmen.
Bislang erhebt der Kanton Graubünden eine Nachlass- und eine Schenkungssteuer, während die Gemeinden eine Erbanfall- und Schenkungssteuer erheben können. Die Büdner Kantonsregierung will mit einer Teilrevision die Steuererhebung vereinheitlichen. Dies wurde in einer Botschaft des Grossen Rates verabschiedet.
Eltern werden künftig im Erbfall von der Steuer befreit. Ebenfalls steuerlich profitieren würden Geschwister und weitere Angehörige des elterlichen Stammes durch tiefere Besteuerung. Bei allen übrigen Empfänger würde der Steuersatz angehoben. Durch diese Massnahme würde der Kanton rund 4,2 Millionen Franken weniger einnehmen.
Auswirkungen auf Gemeinden unterschiedlich
Die Gemeinde haben weiterhin Spielraum, müssen sich allerdings innerhalb der kantonalen Regelungen festlegen. Der maximale Steuersatz auf Gemeindeebene bei Erbanfall und Schenkung beträgt für die erste Parentel unverändert fünf Prozent, für übrige Empfänger rund 20 Prozent, bislang sind es 25 Prozent. Die Gemeinden würden durch die neue Praxis die bisherigen Kantonseinnahmen übernehmen. Die Auswirkungen dürften allerdings von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen.
Die Teilrevision soll in der Februarsession 2019 vom Grossen Rat beraten werden und dann auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten.