Grosser Rat Bern beschliesst neues Zivilschutzgesetz
Neue Regelung im Zivilschutz: Die Gemeinden bleiben zuständig, die Ausbildung wird jedoch kantonalisiert.
Der Zivilschutz bleibt Sache der Gemeinden, die Ausbildung der Schutzdienstpflichtigen obliegt neu dem Kanton. Der bernische Grosse Rat hat am Mittwoch das neue kantonale Zivilschutzgesetz einstimmig angenommen.
Mit der Revision passt der Kanton sein Bevölkerungsschutzgesetz an neue rechtliche Bestimmungen des Bundes an. Das neue Kantonale Zivilschutzgesetz (KZSG) war im Parlament unumstritten.
Vorteile durch Kantonalisierung
Der Zivilschutz bleibt Sache der Gemeinden. Diese schliessen sich zu regionalen Zivilschutzorganisationen zusammen und sind für diese zuständig. Die Ausbildung der Schutzdienstleistenden wird hingegen Sache des Kantons.
Dies hat gemäss der Regierung zahlreiche Vorteile. So könne der Kanton etwa aufgrund des grösseren Ausbildungsvolumens deutlich mehr Kurse in regelmässiger zeitlicher Abfolge anbieten. Dies bedeute mehr Flexibilität für die Schutzdienstpflichtigen.