Grossrätliche Kommission will Obergrenze für Finanzhilfen setzen

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Der Kanton Bern erwägt eine Begrenzung der Finanzhilfen im Rahmen der Innovationsförderung.

Der Franken auf Rekordhöhe: Der Schweizer Franken lässt den Euro und den US-Dollar hinter sich liegen. (Symbolbild)
Die Berner Innovationsförderung soll gedeckelt werden: maximal 16 Millionen Franken pro Gesuch innert vier Jahren. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Der Kanton Bern soll wiederkehrende Finanzhilfen im Rahmen der Innovationsförderung gegen oben begrenzen. Die vorberatende Grossratskommission spricht sich für eine Obergrenze von 16 Millionen Franken pro Gesuchsteller innert vier Jahren aus.

Der entsprechende Artikel für die zweite Lesung des Innovationsförderungsgesetzes wurde so formuliert, dass die Obergrenze «in der Regel» gilt. Begründbare Ausnahmen nach oben bleiben damit möglich, wie die Finanzkommission in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt. Die Beiträge sollen periodisch der Teuerung angepasst werden.

Ausnahmen und Anpassungen

Eine Mehrheit der Kommission spricht sich für die Obergrenze aus. Die Gesuchsteller hätten so eine realistische und der Kanton eine verkraftbare Grössenordnung, die vorgegeben werde. Ziel sei, dass die Finanzhilfen nicht «ins Uferlose» anwachsen sollen.

Eine Minderheit der Kommission möchte keine Obergrenze. Die Kompetenz des Grossen Rates soll nicht beschnitten und die Beiträge nach den jeweiligen Bedürfnissen und Möglichkeiten ausgestaltet werden, heisst es von dieser Seite.

Das Innovationsförderungsgesetz kommt in zweiter Lesung in den bernischen Grossen Rat. Es sieht vor, dass der Kanton neben befristeten Anschubfinanzierungen für innovative Projekte auch wiederkehrende Finanzhilfen anbieten kann. Dieses Vorhaben war in der ersten Lesung gutgeheissen worden.

Einen Artikel wies der Grosse Rat jedoch zurück und verlangte von der Kommission, für die zweite Lesung eine Obergrenze auszuarbeiten.

Enteignungsgesetz ebenfalls diskutiert

Ebenfalls noch einmal befasst hat sich die Kommission mit dem Enteignungsgesetz. In der ersten Lesung hat der Grosse Rat beschlossen, für Enteignungen von landwirtschaftlichem Kulturland das Dreifache des ermittelten Höchstpreises vorzusehen.

Damit wird das kantonale Recht ans Bundesrecht angeglichen. Für die zweite Lesung stellt die Kommission keine neuen Anträge.

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Kommentare

User #2487 (nicht angemeldet)

Eine staatsmännische Frau hat einmal gesagt Obergrenzen gibt es nicht.

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