Im Kanton Zug soll die Mehrwertabgabe bei 20 Prozent bleiben
Der Kanton Zug hält an der Mehrwertabgabe von 20 Prozent fest, trotz Forderungen nach einer Erhöhung auf 30 Prozent.
Gewinnt im Kanton Zug ein Grundstück durch eine Einzonung an Wert, soll weiterhin eine Abgabe auf dem Mehrwert in der Höhe von 20 Prozent fällig werden. Der Kantonsrat hat sich gegen die «Mehrwert-Initiative» ausgesprochen, die eine Erhöhung auf 30 Prozent fordert.
Der Kantonsrat folgte damit am Donnerstag mit 53 zu 17 Stimmen dem Regierungsrat. Regierung und Parlament wollen der von der Linken lancierten Initiative aber einen Gegenvorschlag gegenüber stellen.
Mehrwertabgabe bleibt Thema
Dabei geht es, neben dem Festhalten an einer Mehrwertabgabe von 20 Prozent bei Einzonungen um die Wertgewinne, welche durch Umzonungen, Aufzonungen oder Bebauungspläne generiert werden. Die Diskussion dazu waren am Vormittag im Parlament noch am Laufen.