Kanton Aargau verfügt über viele unbebaute Flächen in Arbeitszonen

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Laut dem Regierungsrat gibt es 562 Hektaren unbebaute Arbeitszonenreserven – etwa 780 Fussballfelder. Einige Gemeinden haben jedoch keine Reserven.

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Kanton Aargau. (Symbolbild) - keystone

Es bestehen derzeit nach Angaben des Regierungsrats unbebaute Arbeitszonenreserven im Umfang von 562 Hektaren – einer Fläche von rund 780 Fussballfeldern. Es gibt jedoch auch Gemeinden ohne Reserven.

Die Reserven von 562 Hektaren sind sowohl relativ wie auch absolut im Vergleich zu den anderen Kantonen im Metropolitanraum Zürich die grössten, wie aus der am Freitag veröffentlichten Antwort des Regierungsrats auf eine Interpellation aus den Reihen der SVP hervorgeht.

Zum Metropolraum Zürich gehören die Kantone Zürich, Aargau, Thurgau, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Zug und Luzern. Selbst der doppelt so grosse Kanton Zürich habe weniger unbebaute Arbeitszonenreserven als der Aargau, hiess es in der Stellungnahme.

Gemeinden ohne Reserven

54 Aargauer Gemeinden verfügen demnach über keine unbebauten Arbeitszonen. Davon seien 24 Gemeinden reine Wohngemeinden ohne jegliche Arbeitszonen. Es sei ein zentraler raumplanerischer Grundsatz, dass sich die Gemeinden auf die guten Lagevoraussetzungen konzentrierten. Daher müsse nicht jede Gemeinde eine Arbeitszone haben.

11 weitere Gemeinden verfügen über Arbeitszonen in kleinem Umfang (eine Hektar). 14 weitere Gemeinden haben Arbeitszonen von total weniger als zwei Hektar.

Das Bundesgesetz über die Raumplanung schreibe die haushälterische Nutzung des Bodens vor, führte der Regierungsrat weiter aus. Die Siedlungsgebiets- und Bauzonenbewirtschaftung sei dafür die Grundvoraussetzung.

Einzonungen nur nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten

Einzonungen könnten nur in Erwägung gezogen werden, wenn vorher nachweislich alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden seien, um einen örtlich konkreten Flächenbedarf innerhalb der bestehenden bebauten und unbebauten Bauzonen zu decken.

Neue Arbeitszonen dürften nur projektbezogen festgelegt werden. Es seien daher Lösungen über Gemeindegrenzen hinaus zu suchen. Für den Regierungsrat ist klar, dass der Kanton nicht aktiv werden muss, um über genügend Arbeitszonen zu verfügen.

Anlass für die Interpellation von zwei SVP-Grossräten war ein Zeitungsbericht, wonach eine Firma mit 30 Mitarbeitenden in Abtwil AG wegen fehlender Erweiterungsmöglichkeiten vom Freiamt in den benachbarten Kanton Luzern zog.

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