Kanton Solothurn regelt Anstellung von Staatsschreiber neu
Das Kantonsparlament stimmte am Dienstag endgültig einer Änderung des Kantonsratsgesetzes zur Anstellung des Staatsschreibers zu.
Das Kantonsparlament sagte am Dienstag abschliessend Ja zu einer Änderung des Kantonsratsgesetzes zur Anstellung des Staatsschreibers. Damit entfällt künftig die Wahl durch das Parlament. Mit 72 Ja zu 21 Nein aus den Reihen der SVP-Fraktion fiel der Entscheid deutlich.
«Es ist eine historische Wende, aber auch ein logischer Schritt», sagte Urs Huber (SP) als Sprecher der Justizkommission. Der Staatsschreiber sei heute «in einem Vakuum» und habe «keinen richtigen Vorgesetzten».
Aufgaben neu definiert
Ab dem 1. Januar 2025 sollen der Staatsschreiber und seine Stellvertreterin neu durch den Regierungsrat angestellt werden. Zudem verlieren sie ihren Beamtenstatus. Ihre Funktion und Aufgaben werden neu umschrieben.
Die Änderung wurde an die Hand genommen, nachdem der Kantonsrat einen Auftrag der FDP-Fraktion zur «Klärung der Aufgaben- und Rollenverteilung zwischen der Staatskanzlei und den Parlamentsdiensten» als erheblich erklärt hatte.
Bereits früher hatte das Parlament beschlossen, dass der Ratssekretär oder die Ratssekretärin des Kantonsrats nicht mehr dem Staatsschreiber unterstellt ist, sondern direkt dem Kantonsratspräsidium. Mit den Neuerungen könne der Grundsatz der Gewaltenteilung konsequenter umgesetzt werden, hiess es.