Kanton St. Gallen profitiert von Kürzung der Ergänzungsleistungen
Fast 10'000 St. Galler erhalten weniger oder keine Ergänzungsleistungen mehr – eine Entlastung für den Kanton.
Seit Januar 2024 haben 9973 St. Gallerinnen und St Galler weniger oder keine Ergänzungsleistungen mehr erhalten. Beim Kanton reduzieren sich dadurch die Ausgaben. Bis 2030 sind es 17 Millionen Franken weniger.
Diese Zahlen gehen aus der Antwort der Regierung auf einen SP-Vorstoss hervor. 2019 beschloss das Bundesparlament eine Reform der Ergänzungsleistungen (EL). 2021 traten die Änderungen in Kraft, bis Ende 2023 gab es eine Übergangsfrist. Die Folgen zeigen sich deshalb erst ab 2024.
Auswirkung der EL-Reform
Seit Januar erhalten einige Bezügerinnen und Bezüger tiefere oder keine EL-Beiträge mehr ausbezahlt. Diese Anpassungen spielten als Argument auch bei der Abstimmung über die «13. AHV-Rente» am «3.März» eine Rolle.
In ihrem am «2.Februar» eingereichten Vorstoss wollten die beiden SP-Fraktionsmitglieder Bettina Surber und Florian Kobler von der Regierung wissen, wie viele Personen im Kanton St.Gallen weniger EL-Beiträge erhalten.
Die Zahlen finden sich in der am Dienstag veröffentlichten Antwort der Regierung.
Betroffene und Gründe für Leistungskürzung
Danach sind im Kanton St.Gallen 9973 Personen mit Einbussen konfrontiert. In 9280 Fällen wurden die Leistungen gesenkt.
Die Kürzungen gibt es laut Regierung wegen der Berücksichtigung der effektiven Krankenkassenprämie, wegen der Anrechnung eines höheren Vermögens oder wegen des Einbezugs eines höheren Einkommens des Ehepartners.
693 St.Gallerinnen und St.Galler erhalten seit Januar gar keine Ergänzungsleistungen mehr. Davon betroffen seien vor allem Personen mit einem Vermögen über dem neuen Schwellenwert.
Finanzielle Auswirkungen auf den Kanton
Sie dürften nach dem Abbau der Vermögensreserve wieder Anspruch auf EL erhalten, schrieb die Regierung. Folgen hat die Reform auch auf den Staatshaushalt:
Der Kanton gehe von «einer jährlich leicht steigenden Kostendämpfungs-Wirkung aus», heisst es in der Stellungnahme. Im Jahr 2030 sollen die Reformmassnahmen zu Minderausgaben von rund 17 Millionen Franken führen.