Kantonsräte verlangen Aufklärung zu Lohn von ehemaligem Spital-CEO
Martin Häusermann, ehemaliger CEO der Solothurner Spitäler, soll trotz Pensionierung weiter bezahlt werden. Die Kantonsräte verlangen Klarheit über den Lohn.
Der Ende Januar in Pension gegangene CEO der Solothurner Spitäler, Martin Häusermann, soll bis zu seinem 65. Geburtstag im November weiterhin einen hohen Monatslohn beziehen. Zudem soll er zuvor Extrazahlungen erhalten haben. Nach entsprechenden Medienberichten verlangen mehrere Parteien im Parlament Auskunft vom Regierungsrat.
Am Dienstag wurden im Kantonsrat gleich drei dringliche Vorstösse eingereicht, bei denen es um das Arbeitsverhältnis des ehemaligen Chefs der kantonseigenen Solothurner Spitälern (soH) geht.
Der Grund sind Medienberichte. Die «Solothurner Zeitung» schrieb am Freitag, der offiziell Ende Januar in den Ruhestand gegangene CEO Martin Häusermann beziehe bis zu seinem 65. Geburtstag im November weiterhin einen Monatslohn von etwa 29'000 Franken.
Forderungen nach Transparenz
Weiter geht aus den Recherchen hervor, dass der 2013 bei der SoH eingetretene Chef mit zuletzt 346'500 Franken Jahreslohn deutlich mehr als sein Vorgänger verdiente, der 225'000 Franken erhielt. Darüber hinaus seien Funktionszulagen ausgerichtet worden, für die vorübergehende Übernahme von Zusatzaufgaben.
In einem dringlichen Auftrag verlangt die SVP-Fraktion, der Regierungsrat solle «die Aktionärsrechte gegenüber der soH ausüben» und die Zahlungen an Häusermann sofort einstellen lassen. Die SVP verlangt von soH-Verwaltungsratspräsident Kurt Fluri (FDP), dass dieser Auskunft gibt, ob eine Abgangsentschädigung vereinbart worden sei.
Kantonsrätin Stephanie Ritschard (SVP) verlangt in einer dringlichen Interpellation die «Untersuchung der Gehalts- und Abgangspraktiken». Die FDP-Fraktion verlangt mit einem dringlichen Auftrag, die Geschäftsprüfungskommission solle die Sache untersuchen. Auch die SP hat eine Interpellation angekündigt.
Der Kantonsrat wird an seiner Sitzung vom Mittwoch über die Dringlichkeit der Vorstösse entscheiden.