Kaum Verstösse gegen Mindestlohnregelung im Tessin
Tessiner Behörden konnten Mindestlohnverstösse in drei Prozent der kontrollierten Unternehmen aufgedeckt. Es wurden fast 13'000 Firmen überprüft.
![Mindestlohn](https://c.nau.ch/i/Mpga6Z/900/mindestlohn.jpg)
Gut drei Prozent der kontrollierten Firmen haben in den vergangenen drei Jahren gegen den Tessiner Mindestlohn verstossen. Das zeigt eine Überprüfung der Behörden. Auch mit dem Mindestlohn eingeführte neue einheitliche Regelungen für Praktika bewährten sich.
Demnach wurden in den ersten drei Jahren nach Einführung des kantonalen Mindestlohns fast 13'000 Unternehmen mit über 65'000 Arbeitnehmern überprüft. Während dieser Einführungsphase lag die Verstossquote bei 3,5 Prozent, wie das Tessiner Departement für Wirtschaft und Finanzen am Dienstag mitteilte.
Darüber hinaus hätten sich Richtlinien für Praktika, die als Anhang zur Mindestlohnverordnung aufgenommen wurden, als wirksames Instrument zur einheitlichen Regelung des Praktikantenstatus erwiesen. Auch hier zeigten Kontrollen während der ersten drei Jahre nach Einführung der Richtlinien keine nennenswerten Missbräuche, hiess es weiter.
Ursachen und Reaktion auf Verstösse
Kontrollen im Bereich der Normalarbeitsverträge (NAV) förderten hingegen laut Mitteilung eine Verstossquote von 8,1 Prozent zutage. Von 1200 kontrollierten Firmen verstiessen demnach 178 gegen die Normalarbeitsverträge, was 2571 Beschäftigte betraf.
Sowohl die Verstösse gegen den per 1. Dezember 2021 eingeführten Mindestlohn als auch jene gegen die Normalarbeitsverträge seien auf Buchhaltungsfehler, Fehlinterpretationen der Berufskategorien oder eine fehlende Anpassung an die Teuerung zurückzuführen, schreiben die Verantwortlichen.
In beiden Fällen hätten die Arbeitgeber die Löhne in den meisten Fällen zeitnah angepasst. Am vergangenen Sonntag haben sowohl der Kanton Basel-Landschaft als auch der Kanton Solothurn Mindestlohn-Initiativen abgelehnt.
Damit bleibt Basel-Stadt der einzige Deutschschweizer Kanton mit einem gesetzlichen Mindestlohn. In der lateinischen Schweiz kennen die Kantone Genf, Neuenburg, Tessin und Jura einen Mindestlohn.