Kein Verkaufsverbot von E-Einwegzigaretten in Basel-Stadt
Die Basler Regierung lehnt es ab, den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten zu verbieten, obwohl sie dafür sympathisiert.
Im Kanton Basel-Stadt soll der Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten nicht verboten werden. Eine entsprechende Motion aus dem Grossen Rat verstösst gemäss der Basler Regierung gegen «höherrangiges Recht» und ist unzulässig. Die Regierung hat jedoch Sympathien für ein Verbot.
Die Basler Regierung beantragt dem Grossen Rat die Überweisung der Motion von Christoph Hochuli (EVP) als Anzug, wie sie am Dienstag mitteilte. Grundsätzlich würde die Regierung ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten begrüssen. Sie wolle die Entwicklungen auf Bundesebene sowie in anderen Kantonen weiterverfolgen, heisst es.
Bundesweite Diskussion um E-Zigaretten
Der Grosse Rat hatte im November 2024 die Motion von Hochuli mit 45 zu 35 Stimmen bei 11 Enthaltungen an die Regierung zur Erstberichterstattung überwiesen.
Im Kanton Wallis und im Jura hatten die Parlamente bereits ein Verkaufsverbot für Einweg-E-Zigaretten beschlossen, während auf Bundesebene über ein Verbot diskutiert wird: Der Nationalrat hatte letzten Juni eine entsprechende Motion des Waadtländer Nationalrats Christophe Clivaz (Grüne) mit 122 zu 63 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Ob ein nationales Verbot tatsächlich umgesetzt wird, ist derzeit ungewiss. Als Nächstes muss der Ständerat über ein Verbot entscheiden.