Landsgemeinde in Appenzell Innerhoden abgesagt

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Appenzell,

Die Landsgemeinde in Appenzell Innerhoden wird am 23. August nicht stattfinden können. Grund dafür sind die Einschränkungen wegen der Corona-Krise.

Frauenstimmrecht
Überblick über den Versammlungsort der Appenzeller Landsgemeinde, vom Sonntag, 29. April 2018, in Appenzell. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Innerrhoder Landsgemeinde findet wegen den Corona-Einschränkungen nicht statt.
  • Ein wirksamer Ansteckungsschutz wäre nur schwierig zu gewährleisten.
  • Es wird Urnenabstimmungen geben.

Die Appenzell Innerrhoder Landsgemeinde, deren Verschiebung von Ende April auf den 23. August vorgesehen war, findet nicht statt. Die Standeskommission (Regierung) hat auf das gleiche Datum Urnenabstimmungen angesetzt.

Auch die Bezirksgemeinden, die traditionell jeweils kurz nach der Landsgemeinde stattfinden, sind abgesagt, wie die Innerrhoder Regierung am Freitag mitteilte. Der Grund für die Absage sind die Einschränkungen wegen der Coronakrise. So sind Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis Ende August verboten.

Die Kantone könnten für Landsgemeinden und Gemeindeversammlungen zwar von dieser Vorgabe abweichen, schreibt die Standeskommission. Es müsse aber ein wirksamer Ansteckungsschutz gewährleistet sein. «Dies ist insbesondere bei Versammlungen mit deutlich mehr als 1000 Leuten eine schwierige Aufgabe».

Appenzeller Landsgemeinde
Die Appenzell Innerrhoder Landsgemeinde findet 2020 wegen der Coronakrise nicht statt (Archivbild, Landsgemeinde 2019). - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN MERZ

Die nötigen Massnahmen würden sich massiv auf den Charakter der Landsgemeinde auswirken. Hinzu komme, dass beim Landsgemeindegottesdienst die allgemeinen Einschränkungen des Bundes über Menschenansammlungen und das Abstandhalten gelten. Ebenso bei den üblichen Festivitäten nach der Landsgemeinde.

Die Regierung habe daher beschlossen, die verschobene Landsgemeinde ganz abzusagen. Eine nochmalige Verschiebung der wäre nicht zielführend. Es bestehe das Risiko, dass die Landsgemeinde wegen einer zweiten Ansteckungswelle oder wegen einschränkender Bundesvorgaben wieder nicht durchgeführt werden könnte.

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