Luzerner Regierung will Zwangsimpfung für abgewiesene Asylbewerbende
Abgewiesene Asylbewerber könnten in Zukunft nur mit Impfung ausgeschafft werden. Die Luzerner Regierung fordert einen Zwang, um Abschiebungen zu garantieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Künftig könnten Asylbewerbende nur abgeschoben werden, wenn sie geimpft wurden.
- Die Luzerner Regierung fordert eine gesetzliche Grundlage für den Test- und Impfzwang.
- Amnesty Schweiz warnt vor einem schweren Eingriff in die körperliche Integrität.
Abgewiesene Asylbewerber verhindern ihre Ausschaffung, indem sie einen Corona-Test ablehnen. Viele Länder nehmen sie nämlich nur zurück, wenn sie einen negativen Test aufweisen können, wie die «Sonntagszeitung» jüngst berichtete.
Die Luzerner Regierung prescht nun vor und fordert Zwangstests, schreibt das Newsportal «zentralplus». Nicht nur das: Gemäss Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf sollen gar Zwangsimpfungen möglich sein, fordert der CVP-Politiker.
In der Vernehmlassung zur Covid-Verordnung im Asylbereich schreibt er: Eine gesetzliche Grundlage für Zwangstests im Asylbereich sei «zwingend».
Zwangsimpfungen für Rückreisende
Denn die Taktik der Testverweigerung spreche sich herum, so Graf: «Weshalb die Durchführung der Tests auch je länger je mehr verweigert wird.» Unterstützung erhält er auf nationaler Ebene von Martina Bircher (SVP/AG). Diese will noch diesen Monat einen Vorstoss im Nationalrat einreichen, wie sie zur «Sonntagszeitung» sagte.
Auch Zwangsimpfungen sollen möglich sein. Die Begründung: Künftig würden Länder oder Fluggesellschaften einen Impfbeweis sehen wollen. «Es wäre deshalb sinnvoll, wenn die gesetzliche Grundlage geschaffen würde, damit Personen, die unfreiwillig ins Heimatland zurückkehren müssen, zwangsweise geimpft werden können.»
Das ist aus mehreren Gründen problematisch. Nicht zuletzt, weil sich der Bund bis anhin gegen jegliche Art von Test- und Impfzwang ausgesprochen hat. Auch wäre es ein schwerer Eingriff in die körperliche Integrität, mahnt eine Rechtsexpertin von Amnesty Schweiz bei «zentralplus».
Sie vermutet zudem, dass körperliche Gewalt mit einem Testzwang einherkäme: «Beispielsweise Fesselung oder Fixierung des Kopfs.»
Zudem widerspricht das Staatssekretariat für Migration SEM den Einschätzungen von Graf. Gemäss Mediensprecher Lukas Rieder würden die Fälle von Testverweigerung nicht statistisch erfasst. Sie werden vom SEM auf rund ein Dutzend geschätzt.