Marzena Kopp (Mitte): Stipendien als Hilfe zur Selbsthilfe
Marzena Kopp (Die Mitte Meilen) sieht eine Änderung des Bildungsgesetzes im Kanton Zürich positiv. Vorläufig aufgenommene Ausländer würden profitieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 22. September 2024 stimmt der Kanton Zürich über eine Änderung des Bildungsgesetzes ab.
- Marzena Kopp äussert sich im Gastbeitrag zum Änderungsvorschlag des Bildungsgesetzes.
Heute können vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (Ausweis F) frühestens nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz Stipendien beantragen.
Bei dieser Personengruppe handelt es sich um geflüchtete Menschen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, die jedoch nicht ausgewiesen werden können, zum Beispiel weil sie wegen Krieg in Gefahr sind.
Zwar besteht die Absicht, dass die vorläufig Aufgenommenen, wenn sich die Situation in ihrem Heimatland ändert, zurückreisen müssen. Doch zeigt die Realität, dass ein Grossteil von ihnen langfristig in der Schweiz bleibt.
Angestrebt wird, dass zwei Drittel der 16- bis 25-jährigen vorläufig Aufgenommenen fünf Jahre nach der Einreise sich in einer beruflichen Grundbildung befinden.
Wartefrist stellt unnötige zeitliche Hürde dar
Aufgrund der Fördermassnahmen (Deutsch, Allgemeinbildung) sind einige von ihnen jedoch früher als diese fünf Jahre für eine Berufslehre oder ein Studium bereit. Die Wartefrist stellt deshalb eine unnötige zeitliche Hürde dar.
Diese Menschen sind dann von den Sozialhilfegeldern abhängig und/oder sie leben von der Arbeit in Tieflohnbranchen.
Gemeinden wären finanziell entlastet
Derzeit sind weniger als 5 Prozent aller Personen, die Stipendien beziehen, vorläufig Aufgenommene. Insbesondere im ersten Jahr nach dem Wegfall der Wartefrist ist zwar mit höheren Kosten zu rechnen, weil die Stipendien per sofort beantragt werden können.
Neue Ansprüche auf Stipendien kommen aber nicht hinzu. Zudem: Bereits heute absolviert eine gewisse Anzahl der vorläufig Aufgenommenen schon während der Wartefrist eine Ausbildung.
In dieser Zeit erfolgt die finanzielle Unterstützung durch die zuständige Gemeinde. Neu würde der Kanton die Stipendien ausrichten und die Gemeinden wären finanziell entlastet.
Fazit: Bildung ist die beste Form der Hilfe zur Selbsthilfe. Und Stipendien ermöglichen jungen geflüchteten Menschen den Zugang zu einer guten Ausbildung, damit sie so rasch wie möglich auf eigenen Beinen stehen können. Deshalb Ja zur Änderung des Bildungsgesetzes.
Zur Autorin: Dr. Marzena Kopp (*1971) ist Zürcher Kantonsrätin für Die Mitte und seit 2023 auch Mitte-Fraktionspräsidentin im Kantonsrat. Sie ist diplomierter Mental-Coach, doktorierte im Bereich Banking und Finance, ist verheiratet und Mutter von zwei Söhnen.