Das «Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sekundarstufe II» für jugendliche Flüchtlinge und Fremdsprachige wird im Bildungsgesetz verankert.
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Jugendliche Schüler im Unterricht. (Symbolbild) - dpa
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Das «Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sekundarstufe II» (IAV Sek II) für jugendliche Flüchtlinge und Fremdsprachige wird künftig im Baselbieter Bildungsgesetz verankert sein.

Am Donnerstag hat der Landrat einstimmig mit 75 Stimmen die entsprechende Änderung genehmigt.

Sowohl in der ersten wie auch in der zweiten Lesung gab es keine Anträge aus dem Kantonsparlament. Die Gesetzesänderung war bei allen Fraktionen unbestritten.

Mit der Verankerung des IAV Sek II im Bildungsgesetz soll eine Lücke geschlossen werden. Das Angebot wurde für 16- bis 18-jährige Jugendliche mit Migrationshintergrund geschaffen.

Ziel des Angebots ist, dass diese Schülerinnen und Schüler anschliessend in ein reguläres Angebot der Sekundarstufe II eintreten können oder ihren Weg in die Arbeitsintegration finden.

Bildungsgesetz soll ins Gesetz aufgenommen werden

Bis anhin beschloss die Regierung dafür jeweils Ausgabebewilligungen für das IAV Sek II. Diese können das Angebot aber nur vorübergehend sichern, weswegen dieses Bildungsangebot ins Gesetz aufgenommen werden soll.

Hintergrund ist, dass die Fremdsprachenintegrationsklassen (FSK) der Volksschule an ihre Grenzen gestossen sind.

Da die Anzahl minderjähriger Jugendlicher ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen zugenommen hat, waren die Kapazitäten ausgeschöpft.

Das Amt für Volksschulen beschloss daher, dass keine Jugendlichen über 16 Jahren mehr in die FSK aufgenommen werden. Stattdessen wurde das IAV Sek II geschaffen.

Gemäss aktuellen Prognosen wird im kommenden Schuljahr mit sieben Klassen mit je maximal 16 Jugendlichen gerechnet.

Die Kosten pro Klasse belaufen sich auf 230'000 Franken jährlich, wie es in der Vorlage des Regierungsrats heisst.

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