Knapp abgelehnt: Baselland sagt Nein zu einem Mindestlohn

Keystone-SDA
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Liestal,

Die Arbeitnehmenden erhalten im Kanton Baselland weiter keinen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde. Deutliche Zustimmung fand hingegen eine Wahlrechtsreform.

Mindestlohn
Basel-Stadt hat bereits einen Mindestlohn. Im Baselbiet kommt ein solcher nicht. - keystone

Die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Landschaft hat am Sonntag die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns knapp abgelehnt.

Die Initiative der Gewerkschaft Unia hatte einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde für alle im Kanton tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefordert.

Die Baselbieter Stimmberechtigten lehnten die Vorlage mit einem Nein-Stimmenanteil von 51,4 Prozent ab, wie die Landeskanzlei via X (vormals Twitter) mitteilte.

Die Mindestlohn-Initiative hatte Unterstützung bei SP und Grünen gefunden, während die restlichen Parteien sowie die Regierung sie zur Ablehnung empfohlen hatten.

Somit bleibt Basel-Stadt der einzige Deutschschweizer Kanton mit einem gesetzlichen Mindestlohn. In der lateinischen Schweiz haben die Kantone Genf, Neuenburg, Tessin und Jura einen Mindestlohn eingeführt.

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Die Baselbieter Initiative verlangte, dass die Sozialpartner innerhalb einer Frist die Gesamtarbeitsverträge an die Mindestlohnbestimmungen anpassen. Somit wäre die Vorlage weiter gegangen als diejenige in Basel-Stadt, die im Jahr 2021 vom Stimmvolk angenommen wurde.

Bei einer Annahme der Vorlage im Kanton Basel-Landschaft hätte der Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde für alle Angestellten gegolten, während im Stadtkanton Arbeitnehmende mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag von dieser Verpflichtung befreit sind.

Ausnahmen wären im Baselbiet unter anderem bei Praktika, Lehrstellen, Ferienjobs, Familienbetrieben und in der Landwirtschaft vorgesehen gewesen.

Klares Ja zur Wahlrechtsreform

Deutliche Zustimmung fand hingegen eine Wahlrechtsreform. Das Stimmvolk befürwortete mit 66,8 Prozent die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte.

Diese beinhaltet einen kantonalen Doppelproporz. Statt in bislang vier Schritten soll damit die Zuteilung der Landratssitze in zwei Berechnungsschritten möglich sein und somit einfacher werden.

Damit sollen auch die Parteistärken im Landrat besser abgebildet werden, ohne dabei die Wahlkreise und damit den lokalen Bezug der Parlamentsmitglieder aufzugeben.

Zudem sollen Sitzsprünge zwischen den Wahlkreisen, wie sie im Baselbiet immer wieder vorkommen, reduziert werden.

Mit Ausnahme von FDP und SVP hatten sämtliche Parteien die Vorlage befürwortet. Mit dem Ja an der Urne wird das neue System erstmals bei den Landratswahlen 2027 zur Anwendung kommen.

Kommentare

Huldrych Ammann

Sozialismus ist eine tragische Sackgasse.

User #2366 (nicht angemeldet)

Da geht es einigen zu gut!

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