Neubauten im Kanton Zürich müssen «Rücksicht auf Vögel» nehmen
Zürich setzt sich für den Vogelschutz ein: Neubauten müssen künftig «Rücksicht auf Vögel» nehmen.
Vögel sollen nicht mehr in Fensterscheiben und verspiegelten Fassaden enden. Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag in zweiter Lesung mit 129 zu 35 Stimmen entschieden, dass Neubauten künftig «Rücksicht auf Vögel» nehmen müssen. Das Planungs- und Baugesetz wird entsprechend ergänzt.
Eigentlich hatte die SP mehr als nur «Rücksicht auf Vögel bei Neubauten» angestrebt. Sie hatte bei der ersten Lesung in einem Minderheitsantrag verlangt, dass «Gefahren für Vögel vermieden» werden müssen. Diese Formulierung hätte auch bestehende Bauten eingeschlossen, was aber wohl an den Bürgerlichen gescheitert wäre.
«Lieber den Spatz in der Hand als die Taube im Glas», sagte Theres Agosti (SP, Turbenthal) damals bei der ersten Lesung. Es sei besser, den Vogelschutz jetzt in dieser Form zu verankern als am Schluss gar nichts zu haben.
Nur Neubauten betroffen
Nun betrifft die Regelung lediglich Neubauten. Während die SVP für den Vogelschutz-Kompromiss stimmte, sagte die FDP Nein. Sie sah keinen Handlungsbedarf. Planer und Gebäudebesitzer seien heute schon gut informiert und sensibilisiert.
Jedes Jahr sterben in der Schweiz schätzungsweise drei Millionen Vögel, weil sie in Fensterscheiben und verspiegelte Fassaden fliegen. Wann die Änderung in Kraft tritt, ist noch offen.