No Billag: Doris Leuthards Bakom widerspricht Bigler
Kann der Staat nach einem Ja zu No Billag Sendungen finanziell unterstützen? Ja, sagen die Befürworter. Eher nein, meint das Bundesamt für Kommunikation von Medienministerin Doris Leuthard.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Befürworter der No-Billag-Initiative sagen: Auch nach einer Annahme könnten Sendungen subventioniert werden.
- Das Bundesamt für Kommunikation spricht von einer «Umgehungskonstruktion», die das Subventionsverbot «aushebeln» würde.
Seit Monaten diskutiert das Land über
einen möglichen «Plan B» für die SRG, falls die No Billag-Initiative angenommen
wird. Das Ja-Komitee hat heute einen solchen vorgelegt.
Einer der Kernpunkte: Gewerbeverbands-Boss
Hans-Ulrich Bigler und seine Mitstreiter behaupten, dass auch nach einem Ja
einzelne Sendungen und Sendegefässe durch den Staat unterstützt werden könnten
(Bigler begründete diese Ansicht im NauBillag-Talk). Dabei heisst es im Initiativtext,
dass der Bund keine Empfangsgebühren eintreiben darf.
Bakom spricht von «Umgehungskonstruktion»
Nau hat beim Bundesamt
für Kommunikation (Bakom) nachgefragt. Sprecherin Caroline Sauser sagt nach
eingehenden Abklärungen, die Initiative bezwecke einen radikalen Wandel, wobei
der Initiativtext klar sei: «Er verbietet dem Bund die Erhebung von
Empfangsgebühren sowie die Subventionierung von Radio- und Fernsehstationen.»
Deshalb würde die Unterstützung von
Sendungen durch den Staat auf «eine Umgehungskonstruktion» hinauslaufen, welche
das «Subventionsverbot der Initiative aushebeln würde.» Sauser weist darauf hin, dass das
Initiativkomitee im Abstimmungsbüchlein ausdrücklich damit werbe, dass die
gesparten Gebührenfranken künftig den Haushalten zur Verfügung stehen würden.
Hinzu komme: «Die Initiative sieht
als Ausnahme vom Gebühren- und Subventionsverbot einzig vor, dass der Bund
Zahlungen zur Ausstrahlung von dringlichen amtlichen Mitteilungen tätigen kann.
Wäre eine Finanzierung von Sendungen oder Sendegefässen möglich, wäre diese
neue Bestimmung überflüssig.»
«Initiative will jede staatliche Finanzierung untersagen»
Aus diesen Gründen sei «zu schliessen, dass die neue Verfassungsbestimmung jede staatliche Finanzierung von Radio- und Fernsehinhalten untersagen will.» Heisst im Klartext: Eine Subventionierung, wie sie dem Ja-Komitee vorschwebt, schliesst das Bakom nicht völlig aus. Es hält aber fest, dass sie dem Geist des neuen Artikels in der Bundesverfassung widersprechen würde.