Kann der Staat nach einem Ja zu No Billag Sendungen finanziell unterstützen? Ja, sagen die Befürworter. Eher nein, meint das Bundesamt für Kommunikation von Medienministerin Doris Leuthard.
Doris Leuthards Bundesamt für Kommunikation sagt, auch die SDA werde von den Umwälzungen «nicht verschont».
Doris Leuthards Bundesamt für Kommunikation sagt, auch die SDA werde von den Umwälzungen «nicht verschont». - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Befürworter der No-Billag-Initiative sagen: Auch nach einer Annahme könnten Sendungen subventioniert werden.
  • Das Bundesamt für Kommunikation spricht von einer «Umgehungskonstruktion», die das Subventionsverbot «aushebeln» würde.
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Seit Monaten diskutiert das Land über einen möglichen «Plan B» für die SRG, falls die No Billag-Initiative angenommen wird. Das Ja-Komitee hat heute einen solchen vorgelegt.

Einer der Kernpunkte: Gewerbeverbands-Boss Hans-Ulrich Bigler und seine Mitstreiter behaupten, dass auch nach einem Ja einzelne Sendungen und Sendegefässe durch den Staat unterstützt werden könnten (Bigler begründete diese Ansicht im NauBillag-Talk). Dabei heisst es im Initiativtext, dass der Bund keine Empfangsgebühren eintreiben darf.

Bakom spricht von «Umgehungskonstruktion»

Nau hat beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) nachgefragt. Sprecherin Caroline Sauser sagt nach eingehenden Abklärungen, die Initiative bezwecke einen radikalen Wandel, wobei der Initiativtext klar sei: «Er verbietet dem Bund die Erhebung von Empfangsgebühren sowie die Subventionierung von Radio- und Fernsehstationen.»

Hans-Ulrich Bigler, Direktor der Schweizerischen Gewerbeverbands, in einem Interview.
Hans-Ulrich Bigler, Direktor der Schweizerischen Gewerbeverbands, in einem Interview. - Keystone

Deshalb würde die Unterstützung von Sendungen durch den Staat auf «eine Umgehungskonstruktion» hinauslaufen, welche das «Subventionsverbot der Initiative aushebeln würde.» Sauser weist darauf hin, dass das Initiativkomitee im Abstimmungsbüchlein ausdrücklich damit werbe, dass die gesparten Gebührenfranken künftig den Haushalten zur Verfügung stehen würden.

Hinzu komme: «Die Initiative sieht als Ausnahme vom Gebühren- und Subventionsverbot einzig vor, dass der Bund Zahlungen zur Ausstrahlung von dringlichen amtlichen Mitteilungen tätigen kann. Wäre eine Finanzierung von Sendungen oder Sendegefässen möglich, wäre diese neue Bestimmung überflüssig.»

«Initiative will jede staatliche Finanzierung untersagen»

Aus diesen Gründen sei «zu schliessen, dass die neue Verfassungsbestimmung jede staatliche Finanzierung von Radio- und Fernsehinhalten untersagen will.» Heisst im Klartext: Eine Subventionierung, wie sie dem Ja-Komitee vorschwebt, schliesst das Bakom nicht völlig aus. Es hält aber fest, dass sie dem Geist des neuen Artikels in der Bundesverfassung widersprechen würde.

Nau im Talk mit Gewerbeverbands-Boss Hans-Ulrich Bigler (FDP).
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