Eveline Guggenbühl möchte wieder Gerichtspräsidentin II am Laufenburger Bezirksgericht werden. Doch brüstet sich die Kandidatin mit falschen Wahlempfehlungen?
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Eveline Guggenbühl möchte sich als Gerichtspräsidentin II am Laufenburger Bezirksgericht wiederwählen lassen. - LinkedIn Eveline Guggenbühl

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wahl für ein Gerichtspräsidium schlägt im aargauischen Bezirk Laufenburg hohe Wellen.
  • Grund dafür ist ein Wahlflyer der bisherigen Präsidentin Eveline Guggenbühl.
  • Darauf wirbt die Juristin mit einer Wahlempfehlung der bürgerlichen Parteien.
  • Diese hätten jedoch vor der Kampfwahl Stimmfreigabe erteilt und sind deshalb erbost.
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Wahlen für ein Gerichtspräsidium gehören normalerweise zu den eher weniger spannenden demokratischen Schlagabtäuschen. Doch in Laufenburg im aargauischen Fricktal sorgt genau eine solche Abstimmung nun für Ärger, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Seit 12 Jahren ist SP-Frau Eveline Guggenbühl am Bezirksgericht Gerichtspräsidentin II. Am 22. September würde sich die Juristin gerne in diesem Amt ein weiteres Mal bestätigen lassen.

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Das Bezirksgericht in Laufenburg AG. (Archivbild) - keystone

Ohne Konkurrenz ist Guggenbühl bei diesem Vorhaben nicht. Die parteilose Pamela Meister macht der Bisherigen ihr Amt streitig.

«Es lässt mich an ihrer Fairness zweifeln»

Der Flyer, mit dem die aktuelle Gerichtspräsidentin um ihre Wiederwahl wirbt, trifft nun auf Widerstand von bürgerlichen Parteien. «Es lässt mich an ihrer Fairness zweifeln», sagt etwa SVP-Vertreter Roger Fricker gegenüber der Zeitung.

Doch was ist das Problem? Auf dem Papier behauptet Guggenbühl, sie sei der Wahlvorschlag von «SP, Grüne, die Mitte, FDP und SVP». Die drei letztgenannten Parteien erteilten aber nach einer Anhörung beider Kandidatinnen Stimmfreigabe.

Hältst du Wahlen für Gerichte sinnvoll?

Grund für die Verwirrung sind die offiziellen Wahlunterlagen, auf denen die Unterstützung für die amtierende Gerichtspräsidentin tatsächlich so beschrieben wird. Bei einer vorigen Bekanntgabe hätten die bürgerlichen Bezirksparteien jedoch noch nicht gewusst, dass es zu einer Kampfwahl kommen würde.

Von allen drei betroffenen Parteien ist laut «Aargauer Zeitung» eine gewisse Enttäuschung zu vernehmen. SVP-Mann Fricker betont, dass auf einem früheren Wahlflyer noch keine Wahlempfehlungen vermerkt waren. Mitte-Grossrat Daniele Mezzi bezeichnet das Vorgehen gar als «Provokation».

Amtierende wehrt sich vehement gegen Vorwürfe

Gerichtspräsidentin Guggenbühl wehrt sich derweil «vehement» gegen den Vorwurf der Irreführung. Sie sei nicht für den Inhalt der Wahlunterlagen verantwortlich.

Ebenso verweist die Juristin auf eine «tadellose» Arbeit, die sie in den letzten 12 Jahren verrichtet hätte: «Dass das Bezirksgericht Laufenburg einen so guten Ruf hat, ist mir zu verdanken», sagt sie.

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