Rat heisst Anspruch auf Sterbehilfe in Pflegeheimen gut

Der Kanton Zug diskutiert über Sterbehilfe in Langzeitpflegeeinrichtungen. Die GLP fordert einen generellen Anspruch.

ARCHIV - Ein einberufener Bürgerkonvent hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Weg zu aktiver Sterbehilfe zu ebnen. Auch Frankreichs Ethikrat erklärte eine ethische Anwendung aktiver Sterbehilfe unter bestimmten strengen Voraussetzungen für denkbar (Symbolfoto). Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
Einer alten Frau wird im Bett die Hand gehalten. (Symbolbild) - sda - Keystone/dpa-Zentralbild/Sebastian Kahnert

Patientinnen und Patienten sollen in Zuger Institutionen der Langzeitpflege einen generellen Anspruch auf Sterbehilfe erhalten. Das Kantonsparlament erklärte am Donnerstag eine Motion der GLP teilweise gut.

Patientinnen und Patienten in Spitälern und Heimen oder Bewohnende von Pflegeheimen, sollten einen gesetzlichen Anspruch auf Sterbehilfe durch externe Dritte in den Räumen dieser Einrichtungen erhalten, befand die GLP. Es könne nicht sein, dass jemand, der Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchte, das Pflegeheim verlassen müsse, wenn dort Sterbehilfe nicht geduldet sei, so die Motionäre.

«Es ist ein liberales Anliegen, den Zeitpunkt des eigenen Todes selbst zu wählen», sagte Fabienne Michel (GLP) in der Debatte. Unterstützung erhielten die Grünliberalen von den Linken und der FDP. «Ein würdevolles Leben verdient auch ein selbstbestimmtes Ende», sagte Barbara Gysel (SP).

Andreas Iten (ALG) hielt fest, der freie Entscheid über das eigene Lebensende dürfe nicht vom Zufall abhängen. «Nicht vom Ort, nicht vom Träger, nicht von der Ideologie und nicht von der Platzverfügbarkeit».

Uneinigkeit bei SVP

Nicht einig war sich die SVP, die keine Fraktionsmeinung fasste, wie Sprecher Philip C. Brunner einräumte. Das Thema sei persönlich, entscheidend seien neben dem Alter etwa individuelle Werte und Einstellungen, so Brunner.

esther monney
Esther Monney-Rogenmoser ist SVP-Kantonsrätin im Kanton Zug. - zVg

Parteikollegin Esther Monney warb für die Teilerheblichkeit der Vorlage. Die Sterbehilfe solle auf die Langzeitpflege beschränkt werden – also ohne die Kliniken und Spitäler. Ihr Antrag obsiegte in der Schlussabstimmung, als 38 Kantonsrätinnen und Kantonsräte für die Teilerheblichkeit stimmten und sich 36 für die volle Erheblichkeit aussprachen.

Gegen die Vorlage argumentierte neben der Regierung auch die Mitte. Corina Kremmel sagte, lieber sollten Angebote wie die Palliativpflege ausgebaut werden.

Sterbehilfe in anderen Kantonen

Mehrere französischsprachige Kantone haben die Beihilfe zum Suizid gesetzlich geregelt. Den Anfang machte 2013 der Kanton Waadt. Im katholischen Kanton Wallis sagten die Stimmberechtigten 2022 Ja zu einem entsprechenden Gesetz. Seither müssen die Heime und Spitäler die Sterbehilfe zulassen.

Kommentare

User #1173 (nicht angemeldet)

Herr Brunner . Sie finden also individuelle Werte wichtiger , als die Freiheit des Menschen ? Ich hoffe , sie fliegen bald aus der Regierung .

User #3172 (nicht angemeldet)

Ich finde es ist das Recht von jedem, dass er selber entscheiden kann, wenn er gehen möchte...

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