Rat heisst Anspruch auf Sterbehilfe in Pflegeheimen gut
Der Kanton Zug diskutiert über Sterbehilfe in Langzeitpflegeeinrichtungen. Die GLP fordert einen generellen Anspruch.

Patientinnen und Patienten sollen in Zuger Institutionen der Langzeitpflege einen generellen Anspruch auf Sterbehilfe erhalten. Das Kantonsparlament erklärte am Donnerstag eine Motion der GLP teilweise gut.
Patientinnen und Patienten in Spitälern und Heimen oder Bewohnende von Pflegeheimen, sollten einen gesetzlichen Anspruch auf Sterbehilfe durch externe Dritte in den Räumen dieser Einrichtungen erhalten, befand die GLP. Es könne nicht sein, dass jemand, der Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchte, das Pflegeheim verlassen müsse, wenn dort Sterbehilfe nicht geduldet sei, so die Motionäre.
«Es ist ein liberales Anliegen, den Zeitpunkt des eigenen Todes selbst zu wählen», sagte Fabienne Michel (GLP) in der Debatte. Unterstützung erhielten die Grünliberalen von den Linken und der FDP. «Ein würdevolles Leben verdient auch ein selbstbestimmtes Ende», sagte Barbara Gysel (SP).
Andreas Iten (ALG) hielt fest, der freie Entscheid über das eigene Lebensende dürfe nicht vom Zufall abhängen. «Nicht vom Ort, nicht vom Träger, nicht von der Ideologie und nicht von der Platzverfügbarkeit».
Uneinigkeit bei SVP
Nicht einig war sich die SVP, die keine Fraktionsmeinung fasste, wie Sprecher Philip C. Brunner einräumte. Das Thema sei persönlich, entscheidend seien neben dem Alter etwa individuelle Werte und Einstellungen, so Brunner.

Parteikollegin Esther Monney warb für die Teilerheblichkeit der Vorlage. Die Sterbehilfe solle auf die Langzeitpflege beschränkt werden – also ohne die Kliniken und Spitäler. Ihr Antrag obsiegte in der Schlussabstimmung, als 38 Kantonsrätinnen und Kantonsräte für die Teilerheblichkeit stimmten und sich 36 für die volle Erheblichkeit aussprachen.
Gegen die Vorlage argumentierte neben der Regierung auch die Mitte. Corina Kremmel sagte, lieber sollten Angebote wie die Palliativpflege ausgebaut werden.
Sterbehilfe in anderen Kantonen
Mehrere französischsprachige Kantone haben die Beihilfe zum Suizid gesetzlich geregelt. Den Anfang machte 2013 der Kanton Waadt. Im katholischen Kanton Wallis sagten die Stimmberechtigten 2022 Ja zu einem entsprechenden Gesetz. Seither müssen die Heime und Spitäler die Sterbehilfe zulassen.