Rat lehnt Erdverlegung der Stromleitung Mettlen-Samstagern ab

Der Zuger Kantonsrat lehnt teure Erdverlegung der Hochspannungsleitung zwischen Mettlen und Samstagern ab.

Stromleitung
Eine Stromleitung in der Stadt Zug. - KEYSTONE/Urs Flueeler

Der Zuger Kantonsrat ist gegen eine Erdverlegung der Hochspannungsleitung zwischen Mettlen LU und Samstagern ZH, die quer durch den Kanton Zug verläuft. Er folgte damit der Regierung, die sich unter anderem auch wegen der hohen Kosten gegen diese Pläne des FDP-Postulats aussprach.

Die geplante Erdverlegung würde laut der Regierung schätzungsweise 400 bis 500 Millionen Franken kosten. Baudirektor Florian Weber (FDP) sagte, dass eine vollständige Finanzierung durch den Kanton nicht zur Diskussion stehe.

Weiter erklärte die Kantonsregierung im Bericht an das Parlament, dass die Leitung erst die Hälfte ihrer rund 80-jährigen Lebensdauer erreicht habe. Zudem sei die Strombetreiberin Swissgrid «zurzeit nicht an einer Erdverlegung interessiert», hiess es im Bericht.

Fehlende Unterstützung für FDP-Vorschlag

Postulantin Eva Maurenbrecher (FDP) sagte, die 30 Kilometer lange und 1963 in Betrieb genommene Hochspannungsleitung würde nach heutigem Recht nicht mehr bewilligt. Es gelte, nachhaltigere Lösungen zu prüfen. Zudem tangiere die Leitung das Landschaftsbild. Eine Erdverlegung sei technisch möglich, das habe eine Machbarkeitsstudie 2017 gezeigt.

Eva Maurenbrecher
Postulantin Eva Maurenbrecher (FDP) erklärte, die 1963 in Betrieb genommene 30 Kilometer lange Hochspannungsleitung wäre nach heutigem Recht nicht mehr zulässig. - FDP.Die Liberalen Zug

Die FDP erhielt keine Unterstützung von den anderen Fraktionen. «Wir können die Erdverlegung nicht erzwingen, weil die Leitungen der Swissgrid gehören», sagte Jeffrey Illi von der SVP. Es gebe andere Nadelöhre, die dringender gelöst werden müssen, schlussfolgerte Thomas Meierhans (Mitte).

Keine Entscheidungskompetenz des Kantons

Ivo Egger (ALG) sagte, seine Fraktion befürworte aus gesundheitlichen und landschaftlichen Gründen Erdverlegungen statt Freileitungen. Der Kanton habe hier keine Entscheidungskompetenzen und sei nicht zuständig für Verfahren bei Hochspannungsleitungen.

Eine vollständige Finanzierung durch den Kanton sei erforderlich, wenn das Postulat erheblich erklärt würde. «Dafür erachten wir den Handlungsbedarf als zu gering», so Egger.

Die Hochspannungsleitung verläuft quer durch den Kanton Zug und betrifft mehrere Gemeinden, darunter Baar, Cham, Hünenberg, Steinhausen und Hünenberg.

Kommentare

User #1635 (nicht angemeldet)

Das wäre gut investiertes Geld für die Zukunft. Man bedenke an Vandalismus oder Terror. Aber nein wir spenden das Geld lieber ins Ausland (UA, Afghanistan usw.)

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