Sechs Fragen zum Fall Pierin Vincenz
Seit letztem Mittwoch überschlagen sich die Schlagzeilen um Starbanker Pierin Vincenz täglich. Nau erklärt, worum es im Fall um den Ex-Raiffeisen-Chef geht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz ist seit Freitag in U-Haft.
- Trotzdem kommt der Banker wohl ohne Gefängnisstrafe davon.
Worum dreht sich der Fall Pierin Vincenz?
Seit Freitag sitzt Pierin Vincenz (61) in U-Haft. Dem früheren Chef der Raiffeisen
wird ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen.
Um welche Geschäfte
geht es?
Es geht um mehrere Fälle: Unter Vincenz als
Verwaltungsratspräsident, hat die Aduno die Softwarefirma Commtrain übernommen.
Der frühere Star-Banker hat sich zuvor gemeinsam mit Geschäftspartner Beat Stocker heimlich
die Aktienmehrheit an Commtrain 2009 gekauft. Beim Verkauf verdienten sie folglich mit.
Laut mehreren Gutachten soll beim Verkauf alles mit rechten Dingen zugegangen
sein.
Auch ermittelt die Staatsanwaltschaft im Fall Investnet. Die
Private-Equity-Gesellschaft wird von Raiffeisen kontrolliert. Vincenz soll sich
nach seinem Rücktritt als Raiffeisen-Chef mit 15 Prozent privat an Investnet beteiligt haben.
Wer hat den Fall aufgedeckt?
Den Stein ins Rollen gebracht hat die Aduno. Sie
hat Ende 2017 gegen Vincenz Strafanzeige eingereicht. Letzte Woche eröffnete
die Staatsanwaltschaft Zürich die Ermittlungen. Daraufhin reichte die Raiffeisen
Strafanzeige gegen Vincenz ein.
Was hat Patrik Gisel damit zu tun?
Heute ist Patrik Gisel Chef der Raiffeisen. Er sei vom Fall
Vincenz erschüttert, sagte er letzte Woche vor den Medien. Nur: Offenbar hat Gisel
schon länger von Vincenz’ Doppeldeals gewusst. Zum Commtrain-Deal wurde ein Gutachten erstellt, dass Vincenz Doppelrolle thematisierte. Gisel wurde 2009 darüber informiert. In
Kritik steht Gisel auch wegen seiner Nähe zu Vincenz. Jahrelang war er die
Nummer zwei an der Raiffeisen-Spitze und galt als Vincenz’ rechte Hand.
Muss Vincenz jetzt ins Gefängnis?
Noch ist Vincenz in U-Haft. Damit soll verhindert
werden, dass sich der Ex-Banker mit weiteren Beschuldigten absprechen kann.
Mit Gefängnis muss er aber nicht rechnen. Kommt es zu einer Verurteilung, ist
eine bedingte oder teilbedingte Busse wahrscheinlich.