Solothurner Stimmvolk entscheidet über kantonale Hundesteuer
Das Solothurner Kantonsparlament hat einer kantonalen Hundesteuer in der Höhe von 35 Franken nach längerer Debatte zugestimmt.
Über die meisten Teile des neuen Hundegesetzes waren sich die Solothurner Kantonsräte einig, wie die vereinfachte Zulassung von Listenhunden oder die Befreiung der Assistenzhunde von der Hundesteuer.
Umstritten war, ob – neben der Hundesteuer der Gemeinden von 50 bis 200 Franken – auch eine kantonale Hundesteuer erhoben werden soll. Mit 59 zu 27 Stimmen bei 3 Enthaltungen sagte der Kantonsrat schliesslich Ja zu einer kantonalen Steuer von 35 Franken pro Hund.
Diese ist laut dem vorgeschlagenen Gesetzesartikel «Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Hundehaltung sowie für den Vollzug der eidgenössischen Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung betreffend Hunde» zu verwenden.
Weil das Zweidrittelsmehr knapp verpasst wurde, wird das Solothurner Stimmvolk das letzte Wort haben und über die Änderung im Hundgesetz entscheiden können.
Gegenstimmen aus SVP, FDP und GLP
Gegen die Steuer ausgesprochen hatten sich neben der gesamten SVP-Fraktion auch ein Teil der FDP-Fraktion sowie zwei GLP-Mitglieder. «Die verantwortungsbewussten Hundehalter sind nicht die Verursacher dieser Kosten», sagte Sibylle Jeker (SVP).
Kuno Gasser (Mitte) sagte als Sprecher der Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (Umbawiko), es sei «verursachergerecht», dass Hundehaltende den Aufwand mitbezahlen.
Für die Steuer eingesetzt hatte sich auch Regierungsrätin Brigit Wyss (Grüne). «Der Regierungsrat sucht 60 Millionen Franken», sagte sie mit Hinweis auf den Massnahmenplan des Kantons.
Deshalb sei es angebracht, dass Hundehaltende den auf etwa 700'000 Franken geschätzten Aufwand des Kantons für Hunde mitfinanzieren.