St. Galler Kinder sollen früh zur ärztlichen Kontrolluntersuchung

Im Hinblick auf eine frühzeitige Sprachförderung plant der Kanton St. Gallen obligatorische ärztliche Untersuchungen für Kinder im Alter von drei Jahren.

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Der Kanton St. Gallen plant obligatorische ärztliche Untersuchungen für Dreijährige zur frühzeitigen Sprachförderung. - dpa-infocom GmbH

Kinder sollen im Alter von drei Jahren eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung absolvieren müssen. Dies verlangt ein Vorstoss der SP-Grüne-GLP-Fraktion des St. Galler Kantonsrat. Unter anderem könnte damit die Sprachförderung früher einsetzen.

Die Regierung unterstützt den Vorstoss, der Anpassungen beim Bund verlangt. Im Kanton St. Gallen sei der Bedarf nach Sprachförderung ausgewiesen, heisst es im Vorstoss, den die SP-Grüne-GLP-Fraktion eingereicht hat.

17,5 Prozent der Kinder zwischen null und vier Jahre sprächen nicht als Hauptsprache Deutsch. Falls diese Kinder nicht an vorschulischen Förderprogrammen teilnähmen, würden die Schulgemeinden nach dem Schulstart mit Folgekosten konfrontiert.

Die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler verzögere sich massgeblich. Defizite könnten zum Teil nicht mehr aufgeholt werden. Wer langfristig Kosten reduzieren wolle, müsse mit der Förderung früh beginnen.

Förderangebote nutzen durch Früherkennung

Dabei gebe es in den Gemeinden «eine Vielzahl hochwertiger und bedürfnisorientierter Angebote». Damit sie genutzt werden, brauche es «Früherkennung und Verbindlichkeit», so die Fraktion, die eine ärztliche Kontrolluntersuchung der Kinder im Alter von drei Jahren vorschlägt.

Weil solche Untersuchungen aber bisher durch den Tarmed-Tarif nicht abgedeckt sind, müsste der Bund einen zusätzlichen Kinderarztbesuch finanzieren. Der Vorstoss wurde deshalb als Standesbegehren eingereicht.

Die Regierung verweist in ihrer Stellungnahme auf Bedenken, weil die frühe Beurteilung von schüchternen Kindern schwierig sein könnte.

Regierung unterstützt trotz Bedenken

Sie unterstützt aber den Vorstoss, der sich an den Bund richtet. Parallel dazu werde im Kanton St. Gallen geprüft, ob für die Früherkennung «eine stärkere Verbindlichkeit» umgesetzt werden könnte. Über das Standesbegehren entscheidet der Kanton in einer der kommenden Sessionen.

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